Flug verspätet: Kein Alkohol auf Kosten der Airline

| Tourismus Tourismus

Bei langen Flugverspätungen haben Passagiere laut EU-Recht Anspruch auf «Mahlzeiten und Erfrischungen». Bietet die Airline das nicht an, können sie selbst am Flughafen etwas zu essen und zu trinken kaufen. Aber: Darf es auch Alkoholisches sein?

Im Fall von zwei Aperol Spritz, die ein Passagier während der Wartezeit für 15 Pfund an einem Londoner Airport gekauft hatte, verweigerte die Airline die Erstattung. Der Streit ging bis vor das Amtsgericht Hannover. Das gab der Fluggesellschaft Recht - und zwar aufgrund des konkreten Wortlauts «Erfrischungen» in der zugrunde liegenden EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Sinngemäß begründete das Amtsgericht: Alkoholische Getränke zählen nicht zu Erfrischungen, weil ihre Wirkung im Regelfall das Gegenteil bewirken würde. Deshalb müssten die 15 Pfund für die Aperol Spritz von den Verpflegungskosten abgezogen werden. (Az.: 513 C 8538/22; noch nicht rechtskräftig)

Wein zum Essen? Für manche Airlines kein Problem

Also nie Bier oder Wein auf Kosten der Airline bei Verspätungen? Ganz so schwarz und weiß liegt die Sache nicht, wie Juristin Karolina Wotjal vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl erklärt.

Sie wäre zwar auch ohne das aktuelle Urteil aus Hannover zu der Einschätzung gekommen, dass es sich bei alkoholischen Getränken um Genussmittel handelt, die nicht erstattet werden müssten. Aus ihrer Beratungspraxis weiß sie aber: «Es gibt Airlines, die auch Kosten für Wein zum Essen erstatten, ohne diese in Frage zu stellen.»

Auch Gerichte seien schon zu anderen Urteilen gekommen. So hielt beispielsweise das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil von 2019 «Champagnercocktails und Dessertwein» für erstattungsfähig. (Az.: 27 C 257/18) So weit ging das Amtsgericht Memmingen 2021 zwar nicht, es urteilte aber: Zumindest bei Bier sei die Grenze zwischen Erfrischung und Genuss noch nicht überschritten. Wein indes ist nach Überzeugung dieses Gerichts kein Erfrischungsgetränk mehr. (Az.: 11 C 157/21)

Keine höhergerichtliche Rechtssprechung

Wojtal kennt nach eigenen Worten außer solchen erstinstanzlichen Urteilen keine höhergerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, was noch als Erfrischung zählt und was schon ein Genussmittel ist - zumal das quer durch Europa sehr unterschiedlich eingeschätzt werde.

Sie weist in dem Zusammenhang noch auf andere Entscheidungen hin, bei denen es nicht um konkrete Erstattungsfragen ging, sondern wo die Verpflegungskosten geschätzt wurden.

Zehn Euro pro Person und Mahlzeit seien dabei für notwendig und angemessen gehalten worden, so die Juristin. «Inwiefern dies an einem europäischen Flughafen im Jahr 2023 realistisch ist, lasse ich einmal dahingestellt - aber man sieht schon, in welche Richtung das geht.»

Nicht über die Stränge

«Aktuell kann ich deshalb keinem Fluggast guten Gewissens dazu raten, hier über die Stränge zu schlagen», so die Verbraucherschützerin. Man darf nicht damit rechnen, dass das dann voll erstattet wird. Deshalb ist Bescheidenheit angebracht, vor allem bei Aperol Spritz und Co.

Wojtal ist zwar der Ansicht: «Kosten Bier und Wein genauso oder fast genauso viel wie Wasser und Softdrinks, sind auch diese Kosten zu ersetzen.» Wer aber auf Nummer sicher gehen will, dass es keinen Streit um die Erstattung gibt, kauft lieber Wasser oder Cola. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Meta hat mit Muse einen persönlichen KI-Agenten gestartet, der in den USA unter anderem Reisen suchen und buchen kann. Für Flüge greift Muse über Duffel auf Angebote von mehr als 500 Fluggesellschaften zu, während Hotels bislang über den offenen Internetzugang gesucht werden.

Acht Schiffe sind bei den Kreuzfahrt Guide Awards 2026 ausgezeichnet worden. Der Sonderpreis geht an die Hamburger Reederei Sea Cloud Cruises. Mehr als 100 Vertreter der Kreuzfahrtbranche kamen zur Preisverleihung in den Altonaer Kaispeicher.

Die Beherbergungsbetriebe in Deutschland haben im Juli 2026 58,4 Millionen Übernachtungen verbucht. Das waren 3,2 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Auch von Januar bis Juli lagen die Übernachtungszahlen über dem Vorjahresniveau.

In Schweden sorgt eine Hütte mit Lärm-Limit für Aufsehen. Die PR-Aktion von Touristikern will auf die Dauerbeschallung des Alltags aufmerksam machen. Ist ruhiges Reisen der Schlüssel zum Abschalten?

Weniger USA-Reisen: In Deutschland und der Schweiz gehen die Buchungen deutlich zurück. An welcher Stelle die USA bei den beliebtesten Fernreisezielen in diesem Jahr voraussichtlich stehen werden.

Zum Oktoberfest erwartet die Bahn pro Tag etwa 100.000 Fahrgäste zusätzlich in München. Doch am Hauptbahnhof herrscht wegen Bauarbeiten ohnehin Platzmangel. Wie dieses Problem gelöst werden soll.

Der deutsche Sommer fand bei Airbnb vor allem in der Natur statt: Mehr als zwei Drittel (67,9 Prozent) der Buchungen in Deutschland entfielen im Sommer 2026 auf ländliche Regionen.

München führt ein Ranking von Fit Reisen zu 177 deutschen Reisezielen an. Auffällig schneiden mehrere kleinere Orte ab: Rottach-Egern und Ofterschwang erreichen die Plätze drei und vier, Bergisch Gladbach und Deidesheim folgen auf den Rängen fünf und sechs.

Die Züge der Deutschen Bahn waren im August zwar etwas pünktlicher unterwegs als zuletzt. Doch wetterbedingte Störungen bei Anlagen führten erneut zu erheblichen Verzögerungen für Fahrgäste.

Im Strandkorb über Sorgen sprechen, beim Spaziergang neue Gedanken fassen: Wie die Tourismusseelsorge Urlauber dabei unterstützen will, die Maske des Alltags abzulegen. Eine Sommerbilanz.