Das Bundesarbeitsgericht hat einen Fluglotsenstreik im Jahr 2012 für rechtswidrig erklärt. Damit gaben die Richter einer Millionenklage des Flughafenbetreibers Fraport statt. Fraport bezifferte die Forderung für Einnahmeverluste durch hunderte ausgefallene Flüge auf rund 5,2 Millionen Euro. Die Fluggesellschaften Air Berlin und Lufthansa gehen dennoch leer aus.










