GDL-Streik: So machen Bahnreisende ihre Ansprüche geltend

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Nach dem inzwischen dritten Lokführerstreik im laufenden Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn sollten betroffene Reisende möglichst rasch eventuelle Ansprüche geltend machen.

«Auch wenn nach den gesetzlichen Bestimmungen Fahrgäste ein Jahr Zeit haben, ihr Ticket zurückzugeben, empfiehlt sich sofortiges Handeln», sagt Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP).

Laut dem Experten muss die Beantwortung der Beschwerde binnen eines Monats erfolgen. Angesichts der vielen Betroffenen werde es aber «ganz sicher länger dauern», bis das Geld zurück beim Kunden ist.

Kunden können ihre Ticketkosten laut der Bahn zurückfordern, wenn sie eine gebuchte Fahrt im Streikzeitraum nicht angetreten haben. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht dann, wenn eine Fahrt zwar begonnen wurde, es unterwegs aber zu Verspätungen und Zugausfällen gekommen ist. Die Höhe hängt dabei von der Länge der Verzögerung ab.

Haben Fahrgäste mehr als 60 Minuten später als geplant das Ziel erreicht, haben sie Anspruch auf eine Erstattung vom 25 Prozent. Bei mehr als 120 Minuten Verspätung sind es 50 Prozent.

Geld zurückfordern am Schalter oder online

Erstattungen kann es unter Umständen auch für reservierte Sitzplätze, die nicht eingenommen werden konnten, für Ausgaben für Verpflegung, für Übernachtungskosten oder für die Weiterfahrt mit anderen Verkehrsmitteln geben. Betroffene sollten die Belege aufheben, um die Ansprüche am DB-Schalter oder über das Fahrgastrechte-Formular online geltend machen zu können. Bei Problemen mit der Reklamation können Verbraucher einen Schlichtungsantrag zum Beispiel bei der SÖP stellen. Für Verbraucher ist dieser Service kostenfrei.

Mehr als fünf Tage lang hatte der jüngste Streik der Lokführergewerkschaft GDL den Güter- und Personenverkehr in Deutschland stark eingeschränkt. Die Bahn ist nach dem Streikende am frühen Dienstagmorgen zum regulären Fahrplan zurückgekehrt. (dpa)


 

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