Gericht: «Luxuriöse» Kreuzfahrt-Suite darf nicht abgewohnt sein

| Tourismus Tourismus

Wer eine teure Kreuzfahrt in einer luxuriösen Suite bucht, darf einen entsprechenden Standard erwarten. Ansonsten ist eine Minderung des Reisepreises angemessen. Als Beweis für Mängel kann es ausreichen, wenn der Urlauber die Kabine fotografiert, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 11 U 167/19).

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger für sich und seine Ehefrau eine Nordatlantik-Kreuzfahrt für 21 978 Euro gebucht - ohne Flug. Im Reisekatalog hieß es: «Willkommen in Ihrer Suite - ein traumhafter Ort, an dem Sie rundum entspannen können.» Außerdem wurden die Kabinen als «luxuriöse Rückzugsorte» beworben, es war weiterhin «von Ihrer ganz persönlichen Luxus-Oase» die Rede.

Dies konnte der Urlauber in seiner Kabine nicht erkennen und fertigte zum Beweis eine Reihe von Fotos an. Diese zeigten unter anderem einen verfärbten Teppichboden, Rost an den Türgriffen und Schimmel an den Fenstern. Mit den Bildern klagte der Mann auf eine Minderung des Reisepreises. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, doch das Oberlandesgericht kam zu einer anderen Bewertung.

Es reiche nicht aus, wenn der Reiseveranstalter die auf den Fotos gezeigten Mängel pauschal bestreite. Er müsse stattdessen erklären, warum die Bilder angeblich nicht das zeigten, was sie belegen sollten - und wie der tatsächliche Zustand der Kabinen ausgesehen habe. Dies konnte der Veranstalter aber nicht. Allerdings hatte er durch die Beschreibung im Katalog den luxuriösen Charakter der Reise betont. Dieser vertraglichen Verpflichtung war er nicht nachgekommen.

Das Oberlandesgericht verwies hier auch auf den überdurchschnittlich hohen Reisepreis, der einen erhöhten Qualitätsstandard begründe - und die Schwelle für das Vorliegen eines Mangels senke.

Eine Mängelanzeige vonseiten der Urlauber war in diesem Fall nach Ansicht des Gerichts nicht nötig. Da alle anderen Kabinen des Schiffs ausgebucht waren, hätten der Kläger und seine Frau ohnehin nicht umziehen können. Und leicht zu beheben waren die aufgezeigten Mängel auch nicht. Der Teppichbelag zum Beispiel hätte von Handwerkern aufwendig ausgewechselt werden müssen.

Am Ende einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Der Veranstalter zahlte dem Kläger laut Beschluss 6000 Euro.

Über die Entscheidung aus dem März 2020 berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht Aktuell» (Ausgabe 1/2021). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zehntausende Menschen haben am Samstag unter dem Motto «Die Kanaren haben eine Grenze» gegen Massentourismus demonstriert. Insgesamt 55 000 Demonstranten forderten eine Obergrenze der Zahl der Touristen oder etwa bezahlbaren Wohnraum für Einheimische.

235 Vertreter der internationalen Reiseindustrie und 110 Medienvertreter aus 38 Ländern nehmen am 50. Germany Travel MartTM (GTM) der DZT in Chemnitz teil. Vom 21. Bis 23. April 2024 informieren sie sich beim GTM über die neuesten Trends, Entwicklungen und touristischen Produkte in Deutschland, lernen die Region kennen und verhandeln Geschäftsabschlüsse.

Als erste Stadt der Welt verlangt Venedig jetzt Eintritt: Wer ein paar Stunden zwischen Markusplatz und Rialtobrücke verbringen will, muss zahlen. Die Tourismusbranche beobachtet das genau.

Amsterdam will die Hälfte der anlegenden Flusskreuzfahrtschiffe streichen. Innerhalb von fünf Jahren solle die Zahl der Schiffe, die in der Stadt anlegen dürfen, halbiert werden. Die Stadt schätzt, dass dadurch pro Jahr rund 270 000 Touristen weniger die Stadt besuchen werden. 

 

Mehr als 11 Millionen verkaufte Tickets, von vielen als Tarifrevolution gefeiert: Das Deutschlandticket im Nah- und Regionalverkehr wird bald ein Jahr alt. Seit dem 1. Mai 2023 kann es bundesweit im Nah- und Regionalverkehr genutzt werden. Der monatliche Preis liegt in der Regel bei 49 Euro - aber wie lange noch?

Der Reisekonzern FTI wechselt den Besitzer und soll frisches Kapital bekommen. Das in der Corona-Krise in Bedrängnis geratene Unternehmen sieht darin die Grundlage für Wachstum.

Vom Flughafen Hahn hat Billigflieger Ryanair den deutschen Markt aufgerollt. Auch 25 Jahre später spielt der Hunsrück-Flughafen noch eine Rolle in der Strategie der Iren.

Tourismus ist für Spanien überlebenswichtig. Trotzdem wächst vielerorts im Lande der Verdruss gegenüber den stetig zunehmenden Besuchermassen. Betroffen ist nun auch eine einstige «Friedensoase».

Wer in diesem Jahr hierzulande ein Ferienhaus mietet, darf einer Umfrage zufolge mit weitgehend stabilen Preisen rechnen. Weniger als die Hälfte der Ferienhausvermieter erhöht einer Umfrage zufolge in diesem Jahr die Preise. 90 Prozent der Vermieter rechnen mit gleich vielen oder mehr Buchungen als im Vorjahr.

Bereits zum 20. Mal verleiht der Deutsche Tourismusverband den Preis an Projekte, die neue Ideen im Tourismus umsetzen und als Innovationsmotor gesehen werden. Der Fokus liegt auch in diesem Jahr auf Nachhaltigkeit.