Gericht: Noch immer keine Ferienwohnungen für Geimpfte auf Usedom

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Ein Ehepaar darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin seine beiden Ferienwohnungen auf der Insel Usedom nicht an Corona-Geimpfte vermieten. Einen entsprechenden Rechtsschutzantrag habe das Gericht abgelehnt, wie sein Sprecher Heinz-Gerd Stratmann am Montag bestätigte. Zuvor hatte der NDR berichtet.

Die Ferienwohnungsbesitzer aus Nordrhein-Westfalen waren schon im Februar mit einem entsprechenden Antrag vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Beim erneuten Antrag hätten sie geltend gemacht, dass mittlerweile ein gewisser Anteil der Bevölkerung geimpft sei. Sie hätten eine Ausnahmegenehmigung für die Vermietung an geimpfte und von Covid-19 genesene Menschen erhalten wollen. Das habe das Gericht am Freitag abgelehnt, sagte Stratmann. Laut Gericht seien die bestehenden Regeln rechtmäßig und verhältnismäßig.

Die Corona-Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern verbietet Besitzern von Ferienwohnungen derzeit die Beherbergung von Gästen. Das Gericht habe darauf verwiesen, dass eine Impfung zwar die Übertragbarkeit des Coronavirus einschränke. Allerdings könnten auch Geimpfte und Genesene das Virus weiter übertragen, erklärte der Sprecher. Die rechtliche Bewertung könne sich gegebenenfalls ändern, wenn mehr Menschen geimpft seien. Die Antragssteller können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald einlegen.

Das OVG hatte am Freitag einen Antrag Berliner Zweitwohnungsbesitzer abgelehnt, so dass sie gemäß Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern verlassen mussten. Auch sie hatten auf Corona-Impfungen verwiesen und argumentiert, die angegriffene Regelung sei rechtswidrig, weil sie auch für Geimpfte gelte. Vor dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern am Montag hatte es Forderungen nach Lockerungen für Geimpfte und Genesene gegeben. (dpa)


 

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