Haft- und Geldstrafen für vier Angeklagte im Prozess um Rainbow Tours

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Im Prozess um die Insolvenz des Hamburger Reiseunternehmens Rainbow Tours hat das Landgericht am Freitag drei Angeklagte zu Haft und einen weiteren zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Wirtschaftsstrafkammer sprach den ehemaligen Geschäftsführer wegen vorsätzlichen Bankrotts, Insolvenzverschleppung und Betrugs zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung schuldig.

Der 58-Jährige hatte gegen Zusicherung einer Maximalstrafe ein Geständnis abgelegt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Hauptangeklagte die Firma und ein Busunternehmen 2011 verkauft, obwohl sie bereits zahlungsunfähig waren. Auch Buchungen und Vorauszahlungen von Kunden hatte er noch angenommen.

Die Busreisen von Rainbow Tours waren seit den 1980er Jahren bei jungen Menschen sehr beliebt gewesen. Das Unternehmen habe Abi- und Billigreisen angeboten, etwa nach Bulgarien, sagte der Vorsitzende Richter Kai-Alexander Heeren. Billigfluggesellschaften seien die Hauptkonkurrenz gewesen. Im Sommer 2010 hätten die beiden hinter dem Markennamen Rainbow Tours stehenden Firmen gravierende Einbrüche erlitten.

2011 habe sich die Lage zugespitzt. Im September 2011 sei es nur noch um die Frage gegangen, wie der Geschäftsführer bei der Abwicklung eine persönliche Haftung vermeiden könne. Die Unternehmen wurden an einen «Firmen-Beerdiger» verkauft, der Sitz zum Schein nach Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) verlegt. Mit diesem Manöver hätten die Angeklagten die Insolvenz bis Dezember 2011 hinausgezögert.

Den «Firmen-Beerdiger», einen 61-Jährigen aus dem Land Brandenburg, verurteilte das Gericht wegen vorsätzlichen Bankrotts und Insolvenzverschleppung zu zwei Jahren und vier Monaten Haft. Ein ehemaliger Rechtsberater (65) erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Auch die beiden Mitangeklagten hatten Geständnisse abgelegt. Der vierte Beschuldigte, ein 64 Jahre alter Insolvenzvollstrecker, muss wegen Beihilfe eine Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu je 150 Euro bezahlen. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten die Strafen bereits zum Teil als vollstreckt. (dpa)


 

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