Am Flughafen Hamburg vollstreckte die Bundespolizei diese Woche einen Haftbefehl gegen einen 28-Jährigen. Er hatte einen Strafzettel über 15 Euro nur teilweise bezahlt. Die Beamten stellten ihn vor die Entscheidung: Entweder einen Tag Erzwingungshaft oder die Zahlung der Geldbuße. Der Falschparker entschied sich aber gegen den Kurzaufenthalt im Knast.











