Illegale Ferienwohnungen auf Sylt werden weiter kontrolliert

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In der Debatte um illegale Ferienwohnungen auf Sylt prüft die Bauaufsicht des Kreises Nordfriesland weiter, ob und welche Ferienwohnungen auf Sylt, den Nachbarinseln und in Tourismusorten auf dem Festland genehmigt sind.

Mehr als 80 Verfahren auf Sylt 

Laut Schätzungen des Kreises Nordfriesland gibt es auf Sylt rund 11.000 Ferienwohnungen. Verlässliche Zahlen zu illegalen Vermietungen lägen nicht vor. «Aus der Gemeinde Sylt und der Gemeinde Wenningstedt-Braderup haben wir gehört, dass eigene überschlägige Ermittlungen von einer Quote von circa 80 Prozent an so nicht genehmigten Nutzungen ausgehen», teilte Kreissprecher Hans-Martin Slopianka der Deutschen Presse-Agentur mit. 

Im Oktober 2024 liefen nach Kreisangaben 85 Verfahren wegen illegaler Ferienwohnungen auf Sylt. Auf Föhr waren es 16, auf Amrum 20 und in St. Peter-Ording 40. In 29 Fällen auf Sylt wurde die Nutzung untersagt, ebenso in fünf Fällen auf Föhr, 20 auf Amrum und 34 in St. Peter-Ording. Auch beschiedene Verfahren gelten weiter als aktuell, da kontrolliert werde, ob die Nutzung eingestellt wurde. Teilweise hätten Eigentümer die Vermietung freiwillig eingestellt, teils laufen noch Anhörungsverfahren.

Gespräche nach Streit um Ferienwohnungen

Im Oktober 2024 hatten sich die Sylter Bürgermeister und der Kreis auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Die fünf Inselgemeinden – Sylt, Wenningstedt-Braderup, Kampen, Hörnum und List – sagten zu, bis Ende März 2025 ihre Bebauungspläne zu überprüfen und dem Kreis mitzuteilen, ob die Regelungen ausreichen. Der Kreis arbeitet diese Pläne nun ab.

So wird auf Sylt kontrolliert

Bei den Kontrollen arbeiten die Behörden nach Angaben von Kreissprecher Hans-Martin Slopianka systematisch die von den Gemeinden benannten Bebauungspläne ab – in großen Gebieten Straße für Straße, teils vor Ort, teils über Buchungsportale im Internet. Besteht der Verdacht einer unzulässigen Ferienvermietung, werden die Eigentümer angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

Viele Eigentümer sind in den Bauakten des Kreises verzeichnet, in manchen Fällen müssen aber auch alte Akten auf Sylt oder Grundbucheinträge herangezogen werden. Bei Appartementhäusern mit vielen Eigentumswohnungen wird die Hausverwaltung angeschrieben. Für jedes Grundstück müsse einzeln geprüft werden, welche Vorgaben gelten. Danach folgen Recherche, Ermittlung des Eigentümers, schriftliche Anhörungen sowie Gespräche mit Eigentümern oder deren Anwälten – ein Verfahren, das nach Angaben des Kreises sehr zeitaufwendig ist.

Neue Regelung schützt Vermieter älterer Wohnungen

Auf Sylt hatte der Kreis Nordfriesland vor rund zwei Jahren mit verstärkten Kontrollen gegen illegale Ferienwohnungen begonnen. Ziel ist es unter anderem, mehr Dauerwohnraum für Sylter zu schaffen und gegen Verstöße gegen das Baurecht vorzugehen.

In der Diskussion um illegale Ferienwohnungen in den Tourismus-Hochburgen in Nordfriesland hatten der Kreis und das Innenministerium Schleswig-Holstein im Frühsommer eine sogenannte Stichtagsregelung vorgelegt. Demnach sollen Ferienwohnungen, die bis zu einem bestimmten Datum gebaut wurden, pauschal als genehmigt gelten. 

Bei Wohnraum außerhalb dieses Zeitraums sind die betroffenen Eigentümer weiterhin darauf angewiesen, dass ihre Gemeinden in den nächsten Jahren Bebauungspläne erlassen oder ändern. 

Unruhe auf Sylt nach Kontrollen

Auf Sylt hatten die Kontrollen nach Angaben von Vertretern der Inselgemeinden zu einer starken Verunsicherung der Tourismuswirtschaft und insbesondere der Kleinvermieter geführt.

Auch an anderen Orten auf dem nordfriesischen Festland sind die Überprüfungen der illegalen Ferienwohnungen Thema. Systematische Kontrollen finden laut Kreissprecher nur in den touristischen Hotspots im Kreis Nordfriesland statt - beziehungsweise sollen dort stattfinden, also in St. Peter-Ording und in Dagebüll. «Daneben gibt es die anlassbezogenen Kontrollen im gesamten Zuständigkeitsbereich.» (dpa)


 

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