Nach Ansicht des Bundeskartellamts benachteiligt die Deutsche Bahn ihre Konkurrenten beim Fahrkartenverkauf. Demnach berechne das Unternehmen für den Verkauf fremder Tickets eine weit höhere Vergütung, als umgekehrt für den Vertrieb von DB-Fahrscheinen bezahlt wird. Diese Differenzierung bei Provisionssätzen sei als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu werten.












