Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag dreier Klägerinnen abgewiesen, die drei Monate in einem Wohnwagen auf der Insel Fehmarn verbringen wollten. Die Corona-Verordnung von Schleswig-Holstein erlaubt nur Dauercamping, die Mietzeit muss dann mindestens fünf Monate betragen.
Die Karlsruher Richter entschieden am Freitag, dass zwar «nicht evident» sei, inwiefern das Verbot eines mehrmonatigen Aufenthalts auf einem Campingplatz zum Infektionsschutz erforderlich sei. Sie könnten aber nicht erkennen, dass den Klägerinnen derart schwere Nachteile entständen, dass ein Eingreifen per Eilentscheidung gerechtfertigt sei, ehe die Fachgerichte die aufgeworfenen Fragen geklärt hätten. (Az. 1 BvQ 39/21)