Kostenfrei stornieren? Was Südafrika-Reisende jetzt wissen müssen

| Tourismus Tourismus

Die Einstufung Südafrikas als Corona-Virusvariantengebiet wirft für Reisende viele Fragen auf: Kann ich bestehende Urlaubsbuchungen kostenfrei stornieren? Habe ich ein Recht auf vorzeitige Rückkehr nach Deutschland? Für die Antworten darauf macht es einen Unterschied, ob man als Individualreisender unterwegs sein möchte oder eine Pauschalreise gebucht hat.

«Bei einer Pauschalreise haben Reisende viel mehr Rechte», sagt Oliver Buttler, Experte für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. «Gibt es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes oder kann der Anbieter einer gebuchten Pauschalreise nicht für die Sicherheit der Teilnehmer vor Ort sorgen, können Urlauber kostenfrei stornieren.» Gegeben sei dies bei einem erhöhten Gesundheitsrisiko.

Was ist mit Reisen im Januar?

Weil sich die Lage in Südafrika angesichts der neuen Virusvariante wahrscheinlich eher verschärfen dürfte, besteht dieses Recht nach Einschätzung Buttlers auch bei Reisen, die nicht jetzt unmittelbar bevorstehen: «Für Januar und Februar würde ich das so sehen.»

Ist die Reise für einen späteren Zeitpunkt gebucht, hätten Betroffene gegebenenfalls noch Chancen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, «wenn die Buchung nicht zu weit zurückliegt», sagt der Verbraucherschützer. Zudem gälten oft kulante Stornobedingungen.  

Pauschalreisende, die bereits vor Ort sind, haben laut Buttler ein Recht, die Reise abzubrechen: «Wenn Gefahren für Leib und Leben bestehen, muss sich der Anbieter um den Rücktransport kümmern und auch dafür aufkommen.» Nach Schätzungen des Branchenverbandes DRV sind aktuell bis zu 400 Gäste im südlichen Afrika unterwegs, die ihre Tour bei deutschen Reiseveranstaltern gebucht haben.

Andere Regeln für Individualreisende

Für Indiviualreisende gelten andere Regeln. Haben sie nur einen Flug gebucht, stehen ihre Chancen auf kostenfreie Umbuchungen schlechter – und zwar unabhängig davon, ob sie bereits im Land sind oder die Reise nach Südafrika erst noch ansteht. «Tritt man den Flug nicht an, verfällt das normale Ticket», sagte Buttler. Anders liege der Fall nur dann, wenn man ein Flex-Ticket mit Umbuchungsoption gekauft habe. 

«Als Individualreisender bin ich selbst verantwortlich», sagte Buttler. «Seitens der Airline besteht keine Verpflichtung, weil sie nicht vertragsbrüchig ist, wenn sie den gebuchten Flug wie vereinbart durchführt.» Wer keine spezielle Corona-Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, dem bleibe nur die mögliche Kulanz der Airline. Erst dann, wenn eine Fluggesellschaft aufgrund eines möglichen Einreiseverbots die gebuchte Strecke nicht mehr fliegen darf, könne der Flug für den Reisenden kostenfrei storniert werden.

14 Tage Quarantäne auch für Genesene und Geimpfte

Mit der Erklärung, Südafrika wegen der neu auftretenden Variante B.1.1.529 als Corona-Virusvariantengebiet einzustufen, dürfen Fluggesellschaften laut der geschäftsführenden Bundesregierung ab der Nacht zu Samstag (27. November) nur noch deutsche Staatsbürger und Menschen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland befördern. Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen sich nach Auskunft des Robert Koch-Instituts (RKI) 14 Tage in Quarantäne begeben und können sich nicht vorzeitig durch einen negativen Corona-Test freitesten. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Um in berechtigten Fällen an ihr Geld zu kommen, rät Buttler betroffenen Reisenden dazu, die Ansprüche immer direkt geltend zu machen: «Ich muss dem Anbieter mitteilen, aus welchen Gründen ich die Reise nicht antrete und das Geld zurückfordern.» Anbieter von Pauschalreisen müssten das Geld dann innerhalb von 14 Tagen zurückerstatten, Fluggesellschaften innerhalb von 7 Tagen.

Wurde eine Reisen online gebucht, lässt sie sich in der Regel im Kundenkonto stornieren, sagt Buttler. «Ich würde parallel noch ein Einwurfeinschreiben verschicken, damit es im Streitfall nachweisbar ist.» Brechen Pauschalreisende den Aufenthalt ab, könnten sie nicht erbrachte Leistungen tageweise umgerechnet zurückverlangen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wegen der gestiegenen Reiselust der Menschen hat der Handels- und Touristikkonzern Rewe seinen Gewinn deutlich gesteigert. Besonders stark zulegen konnte der Tourismus-Bereich, zu dem Marken wie Dertour, ITS, Clevertours und Jahn-Reisen zählen.

Die Tui-Aktie kehrt von London nach Frankfurt als Hauptbörse zurück. Den Handelsstart läutet der Vorstand am Montag im Stil eines Börsengangs ein. Für Juni ist ein weiterer Schritt geplant.

Der Bürgermeister von Palma hat eine drastische Maßnahme angekündigt, um „unzivilisiertes Verhalten“ in der Öffentlichkeit einzudämmen. Die neue Verordnung sieht Bußgelder von bis zu 3.000 Euro für schwerwiegende Verstöße vor.

In wenigen Wochen müssen Tagesbesucher in Venedig erstmals Eintritt bezahlen. Die Stadt verteidigt die Regelung - die Einnahmen sollen nach Worten des Bürgermeisters dabei nicht im Vordergrund stehen.

Vilnius, die Hauptstadt Litauens, befreit sich mit seiner neuen Werbekampagne für den Tourismus von gängigen osteuropäischen Klischees. Indem sie die niedrigen Erwartungen mit der Realität kontrastiert, macht sich die Stadt über die negativen Vorurteile ausländischer Besucher lustig.

Auf der Urlaubsinsel mussten vergangenen Juli viele Touristen vor Waldbränden in Sicherheit gebracht werden - und vorzeitig abreisen. Die griechische Regierung macht Betroffenen nun ein Angebot.

Die „Big 5“ der globalen Hotelketten – Accor, Hilton, IHG, Marriott International und Radisson Hotel Group – spielen im Jahr 2024 eine maßgebliche Rolle in der Entwicklung der Hotelinfrastruktur auf dem afrikanischen Kontinent. Die Hotelgruppen und 42 weitere haben in 41 afrikanischen Ländern Verträge zum Bau von Hotels oder Resorts abgeschlossen.

Four Seasons setzt den Kurs in Richtung Luxus auf See. Während die Premierensaison von Four Seasons Yachts näher rückt, werden die ersten zehn Routen sowie die Suiten vorgestellt.

Ob Silvester, Theater oder Yoga: Auf dem Times Square ist immer Programm. Vor 120 Jahren bekam die Kreuzung in Manhattan ihren Namen, inzwischen ist sie weltberühmt - aber bei New Yorkern unbeliebt.

Während der Corona-Pandemie waren kaum Kreuzfahrtschiffe auf den Meeren unterwegs. Nun ist die Branche wieder auf Wachstumskurs - und muss Wege finden, nachhaltiger zu werden.