Letzte Generation blockiert Flughäfen: Das können Reisende tun

| Tourismus Tourismus

Protestaktionen von Klimaaktivisten haben an mehreren Flughäfen in Deutschland den Flugverkehr gestört - mitten in der Sommerferienzeit lässt das viele aufhorchen, die noch mit dem Flieger in den Urlaub wollen. Sie fragen sich: Was ist, wenn an unserem Reisetag der Airportbetrieb durch solche Proteste lahmgelegt wird?

Welche Rechte habe ich in einer solchen Situation?

Betroffenen Fluggästen stehen auch in solchen Fällen bestimmte Rechte nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. So haben sie je nach Flugdistanz schon bei einer Verspätung ab zwei Stunden das Recht auf eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk am Airport.

Ab einer Verspätung bei Kurzstreckenflügen von zwei Stunden, bei Mittelstreckenflügen von drei Stunden und bei Fernstreckenflügen von vier Stunden muss die Fluggesellschaft den Reisenden eine alternative Beförderung zum «frühestmöglichen Zeitpunkt» zum Ziel anbieten - durch Umbuchung auf einen anderen Flug zum Beispiel.

Das passiert oft automatisch. Oder die Airline bietet die Option an, das Ticket für innerdeutsche Flüge in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.

Bei Flugstreichungen haben Reisende die Wahl, ob sie ihre Tickets zurückerstattet bekommen oder ihr Ziel noch erreichen wollen. Wählen Flugreisende die Ersatzbeförderung, ist die Airline verpflichtet, sie so schnell wie möglich an ihr Reiseziel zu befördern.

Wo gibt es mehr Informationen dazu?

Das Europäische Verbraucherzentrum bietet ein browserbasiertes Selbsthilfe-Tool bei Flugproblemen («selbsthilfe.evz.de/auf-reisen/flug/»). Einen guten Überblick gibt es auch auf der Website der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr unter «schlichtung-reise-und-verkehr.de/service/ihre-rechte/rechte-flugreisen/». An die Schlichter können sich Betroffene außerdem kostenfrei wenden, wenn es mit der Airline etwa Streit um Erstattungen gibt.

Im Detail können Passagiere ihre Rechte zudem auf der Website der Verbraucherzentralen nachlesen (http://dpaq.de/92Lpy). Beim Prüfen von Ansprüchen kann die kostenfreie Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW helfen.

Gibt es Ansprüche auf Ausgleichszahlung als Entschädigung?

Wahrscheinlich in diesem Fall eher nicht. Nach Einschätzung des Fluggastrechte-Portals Flightright handelt es sich bei den Protesten der Klimaaktivisten aller Wahrscheinlichkeit nach um einen außergewöhnlichen Umstand.

Anders gesagt: Die Airlines trifft an den Problemen keine Schuld, entsprechend müssen sie wohl nicht sogenannte Ausgleichszahlungen von 250, 400 oder 600 Euro zahlen, die Passagieren laut EU-Regelung sonst in vielen Fällen bei kurzfristigen Annullierungen oder bei größeren Flugverspätungen je nach Flugdistanz zustehen.

Auch jegliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Flughafen dürften nach einer Einschätzung von Flightright wohl ausgeschlossen sein. Der Airport dürfte nur «in äußerster Missachtung der Sicherheitsvorschriften haften». Das sei regelmäßig nicht zu erwarten. 

Was ist, wenn der Pauschalurlaub verspätet startet?

Für Pauschalreisende ist auch bei von Klimaaktivisten verursachten Flugproblemen der Reiseveranstalter erster Ansprechpartner. Der ist im Zweifel in der Verantwortung, für Ersatzflüge zu sorgen sowie für mögliche Kosten für Verpflegung und etwa Unterkünfte bei großen Verzögerungen aufzukommen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Schwarzwald Tourismus GmbH hat fünf Orte für ihr Projekt „Schwarzwald.Dorf.Hotel. – Albergo Diffuso“ ausgewählt. Die Modellorte sollen bis Ende 2026 bei der Umsetzung begleitet werden.

Air New Zealand führt ab November 2026 Schlafkabinen mit Etagenbetten in Langstreckenflugzeugen ein. Economy-Passagiere können die Plätze gegen Aufpreis buchen.

Die Wandersaison hat begonnen. Frische Luft, Ruhe, Hobbits, Weitblicke, Lacher, Betätigung in der Natur, Donald Trump, Bier. Wie schön! Genau das bieten Deutschlands kurioseste Wanderwege.

Fast zwei Drittel der von deutschen Gästen über Airbnb gebuchten Übernachtungen im Inland wurden im Jahr 2025 außerhalb von Städten verbracht. Doch in welchen Regionen war es dabei am günstigsten?

Die Nachfrage nach Campingurlaub zu Pfingsten steigt laut aktuellen Daten von PiNCAMP deutlich an und übertrifft das Wachstum der Sommersaison. Während beliebte Regionen bereits hohe Auslastungen melden, bleiben in vielen europäischen Destinationen noch Restkapazitäten.

Berlin-Touristen können sich künftig kleine Vorteile erarbeiten, wenn sie zum Beispiel Müll einsammeln oder sich anderweitig nachhaltig bei ihrer Reise verhalten. Noch diesen Sommer soll das Programm «BerlinPay» starten.

Der Münchner Flughafen leidet seit der Eröffnung 1992 an einem Geburtsfehler: Er ist mit Fernzügen nicht erreichbar. Bundesverkehrsminister Schnieder deutet an, dass das Manko behoben werden könnte.

Der Arbeitskampf bei der Lufthansa geht weiter. Nun streiken die Piloten. Welche Rechte haben betroffene Reisende - und was unternimmt Deutschlands größte Airline? Ein Überblick.

Eine aktuelle Analyse von Accor identifiziert das Mittelrheintal als die Region mit der höchsten Burgendichte in Deutschland. Das Ranking vergleicht zudem die Erreichbarkeit und Besichtigungsmöglichkeiten der historischen Anlagen.

Die Auslastung der Beherbergungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern lag zu Ostern 2026 laut Umfrage unter den Erwartungen. Als Gründe werden unter anderem gestiegene Kraftstoffpreise und wetterabhängige Reiseentscheidungen genannt.