Bislang durften die Münchner Taxifahrer nur an von den Behörden festgelegten Standplätzen auf Fahrgäste warten. Taten sie dies nicht, wurden Bußgelder verhängt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte die entsprechende Regelung nun jedoch für teilweise unwirksam.
Wie das Gericht mitteilte, könne die Stadt Verstöße gegen diese Standplatzpflicht künftig nicht mehr mit Geldbußen ahnden. Schließlich habe der Bundesgesetzgeber die Standplatzpflicht für Taxifahrer abschließend im Personenbeförderungsgesetz geregelt und eine Ahndung mit Bußgeld nicht vorgesehen. Es fehle daher die erforderliche Ermächtigungsgrundlage.
Ausgelöst wurde das Verfahren laut Augsburger Allgemeine durch einen Münchner Taxifahrer. Dieser hatte von der Stadt ein Bußgeldbescheid erhalten und war dagegen vorgegangen.