Recht auf Entschädigung: EuGH-Urteil stärkt Fluggastrechte im Streikfall

| Tourismus Tourismus

Wenn ein Flug wegen eines angekündigten Streiks der Airline-Mitarbeiter gestrichen wird oder deutlich verspätet ist, kann der Kunde ein Recht auf Entschädigung haben. Die Fluggesellschaft könne nicht argumentieren, dass ein solcher Streik ein «außergewöhnlicher Umstand» sei, insbesondere wenn dieser sich an geltendes Recht halte, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit. Wenn sich der Arbeitskampf darauf beschränke, etwa Gehaltserhöhungen oder bessere Arbeitszeiten durchzusetzen, sei dieser «Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit dieses Unternehmens».

Das auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisierte Unternehmen Airhelp, das auch Partei in dem Rechtsstreit ist, bezeichnete die Entscheidung als «bahnbrechend». «Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs setzt einen neuen Standard dafür, wie Streikfälle behandelt werden, da sie für alle EU-Länder und Fluggesellschaften verbindlich ist.» Der Linke-Verkehrspolitiker Jörg Cezanne teilte mit, das Urteil stärke nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch die Arbeitnehmervertreter.

Hintergrund ist ein Streit aus Skandinavien. Ein Fluggast will von einer Fluggesellschaft einen Ausgleich in Höhe von 250 Euro, weil ein für April 2019 geplanter Flug von Malmö nach Stockholm am selben Tag wegen eines Pilotenstreiks in Norwegen, Schweden und Dänemark annulliert wurde. Wegen der mehrtägigen Arbeitsniederlegung seien mehr als 4000 Flüge gestrichen worden, wovon knapp 400 000 Gäste betroffen gewesen seien. Wenn jeder Gast eine pauschale Ausgleichszahlung bekommen hätte, wären laut Fluggesellschaft Kosten in Höhe von knapp 120 Millionen Euro entstanden.

Damit etwas als «außergewöhnlicher Umstand» im Sinne der rechtlichen Grundlagen bezeichnet werden kann, was die Airlines von ihren Entschädigungspflichten entbindet, müssen laut EuGH zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen dürfe das Ereignis, das zu den Behinderungen führte, nicht Teil der normalen Betriebstätigkeit sein. Zum anderen dürfe es von der Airline nicht beherrschbar sein.

Dies müsse aber von Fall zu Fall betrachtet werden. So kann ein Streik ein «außergewöhnlicher Umstand» sein, wenn er von Mitarbeitenden anderer Unternehmen - etwa von Fluglotsen - durchgeführt wird oder die Forderungen der Streikenden nur von staatlichen Stellen erfüllt werden könnten.

Bereits 2018 hatten die obersten EU-Richter geurteilt, dass selbst bei wilden Streiks Airlines nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht befreit seien. Hintergrund waren massenhafte Krankmeldungen der Besatzungen von Tuifly. Das Unternehmen hatte laut EuGH überraschend Umstrukturierungen angekündigt, Konflikte mit den Mitarbeitern seien dann nicht ungewöhnlich. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Camping gewinnt in Deutschland weiter an Bedeutung. Laut einer aktuellen Umfrage des ADAC zählt inzwischen jeder Vierte ab 16 Jahren zur Camping-Zielgruppe. Besonders stark gewachsen ist der Anteil in der Altersgruppe der 16- bis 39-Jährigen.

TUI will im Geschäft mit günstigeren Reisen wachsen und setzt dafür auf die neue Low-Cost-Marke Sundeals. Das Angebot ist zunächst auf Großbritannien ausgerichtet und wird ausschließlich online vertrieben. Beim Aufbau greift der Reisekonzern auf Erfahrungen von l’tur zurück.

Früher war der Sommerurlaub immer auch eine Selbstvergewisserung - im Ausland lief vieles nicht so gut wie zu Hause. Heute ist das oft anders. Ein Experte sieht sogar eine Gefahr für die Demokratie.

Im aktuellen PiNCAMP-Ranking für 2026 rücken deutsche Campingplätze stärker in den Fokus der Nutzer. Mit 39 Anlagen in den Top 100 stellt Deutschland die meisten Standorte im europäischen Vergleich.

Während der Branchenverband bundesweit von sinkenden Umsätzen berichtet, ziehen Freizeit- und Erlebnisparks im Norden eine positivere Zwischenbilanz des Sommers. Sie nennen dafür auch Gründe.

Urlaub kann manchmal hektisch werden. Deshalb setzen viele Reisende inzwischen auf Slow Travel. Das bedeutet, dass du weniger Orte bereist, aber dafür mehr Zeit an jedem einzelnen verbringst. Wir stellen dir das Konzept im Folgenden vor.

Die Zahl der Gäste und der Übernachtungen in Rheinland-Pfalz war im ersten Halbjahr so hoch wie in den vergangenen 20 Jahren nicht. Wirtschaftsminister Michael Ebling sieht sogar einen Boom.

Dänemark erlebt einen Urlauber-Ansturm: Im ersten Halbjahr gab es einen neuen Übernachtungsrekord. Besonders Deutsche zieht es ins Nachbarland – 7,5 Millionen Übernachtungen gingen auf ihr Konto.

Reisende sind der Tourismusbranche beim Einsatz Künstlicher Intelligenz nach Darstellung einer neuen Studie zwei Jahre voraus. Während 54 Prozent der befragten US-Reisenden KI bereits für die Reiseplanung genutzt haben, bieten 22 Prozent der befragten Destination Marketing Organizations entsprechende Funktionen auf ihren Internetseiten an.

Der dritte European Travel Trend Report der Dertour Group belegt das wachsende Interesse an Slow Travel, digitalen Auszeiten und Solo-Reisen. Besonders in Deutschland gewinnen entschleunigte Reiseformen und Alleinreisen stark an Bedeutung.