Recht auf Entschädigung: EuGH-Urteil stärkt Fluggastrechte im Streikfall

| Tourismus Tourismus

Wenn ein Flug wegen eines angekündigten Streiks der Airline-Mitarbeiter gestrichen wird oder deutlich verspätet ist, kann der Kunde ein Recht auf Entschädigung haben. Die Fluggesellschaft könne nicht argumentieren, dass ein solcher Streik ein «außergewöhnlicher Umstand» sei, insbesondere wenn dieser sich an geltendes Recht halte, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit. Wenn sich der Arbeitskampf darauf beschränke, etwa Gehaltserhöhungen oder bessere Arbeitszeiten durchzusetzen, sei dieser «Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit dieses Unternehmens».

Das auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisierte Unternehmen Airhelp, das auch Partei in dem Rechtsstreit ist, bezeichnete die Entscheidung als «bahnbrechend». «Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs setzt einen neuen Standard dafür, wie Streikfälle behandelt werden, da sie für alle EU-Länder und Fluggesellschaften verbindlich ist.» Der Linke-Verkehrspolitiker Jörg Cezanne teilte mit, das Urteil stärke nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch die Arbeitnehmervertreter.

Hintergrund ist ein Streit aus Skandinavien. Ein Fluggast will von einer Fluggesellschaft einen Ausgleich in Höhe von 250 Euro, weil ein für April 2019 geplanter Flug von Malmö nach Stockholm am selben Tag wegen eines Pilotenstreiks in Norwegen, Schweden und Dänemark annulliert wurde. Wegen der mehrtägigen Arbeitsniederlegung seien mehr als 4000 Flüge gestrichen worden, wovon knapp 400 000 Gäste betroffen gewesen seien. Wenn jeder Gast eine pauschale Ausgleichszahlung bekommen hätte, wären laut Fluggesellschaft Kosten in Höhe von knapp 120 Millionen Euro entstanden.

Damit etwas als «außergewöhnlicher Umstand» im Sinne der rechtlichen Grundlagen bezeichnet werden kann, was die Airlines von ihren Entschädigungspflichten entbindet, müssen laut EuGH zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen dürfe das Ereignis, das zu den Behinderungen führte, nicht Teil der normalen Betriebstätigkeit sein. Zum anderen dürfe es von der Airline nicht beherrschbar sein.

Dies müsse aber von Fall zu Fall betrachtet werden. So kann ein Streik ein «außergewöhnlicher Umstand» sein, wenn er von Mitarbeitenden anderer Unternehmen - etwa von Fluglotsen - durchgeführt wird oder die Forderungen der Streikenden nur von staatlichen Stellen erfüllt werden könnten.

Bereits 2018 hatten die obersten EU-Richter geurteilt, dass selbst bei wilden Streiks Airlines nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht befreit seien. Hintergrund waren massenhafte Krankmeldungen der Besatzungen von Tuifly. Das Unternehmen hatte laut EuGH überraschend Umstrukturierungen angekündigt, Konflikte mit den Mitarbeitern seien dann nicht ungewöhnlich. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ist das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern zu teuer geworden? Immer mehr Urlauber sind einer Umfrage zufolge unzufrieden mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Der Start ins Tourismusjahr 2026 ist trotzdem vielversprechend ausgefallen.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass sieben von zehn Österreichern trotz wirtschaftlicher Unsicherheit eine Sommerreise planen. Die gestiegenen Lebenshaltungskosten führen jedoch zu reduzierten Budgets, vermehrten Urlauben im Inland und einer sensibleren Sicherheitsplanung.

Seit seiner Eröffnung 1992 fehlt dem Münchner Flughafen ein Fernbahnhof. Die Hoffnungen auf eine Behelfslösung haben sich zerschlagen. Eine Prüfung ergab, dass ICE-Züge nicht auf der bestehenden Trasse für S-Bahnen und Regionalzüge fahren können.

Der Reiseveranstalter Dertour verzeichnet für den Sommer 2026 eine starke Reiselust der Deutschen bei stabilen Preisen trotz gestiegener Kerosinkosten. Neben frühzeitigen Buchungen für klassische Sonnenziele und Fernreisen gewinnt das Last-Minute-Segment an Dynamik.

Eine Cover-Analyse zeigt die beliebtesten Urlaubsregionen deutscher Fachredaktionen über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass gedruckte Reisemagazine verstärkt auf naturnahe Rückzugsorte und Bergregionen abseits des Massentourismus setzen.

Das Städtische Klinikum Wolfenbüttel rät Allergikern mit Anaphylaxie-Risiko zur Mitnahme eines ärztlich verordneten Notfallsets im Reisegepäck. Für den Transport von Adrenalin im Flugzeughandgepäck ist eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Die DDR-Marineplattform Ostervilm vor Rügen wurde an ein österreichisches Fertighausunternehmen versteigert. Die neuen Eigentümer planen den Umbau der maroden Ostsee-Station zu einem exklusiven, ökologischen Hotel- und Veranstaltungsort.

Eine Untersuchung von Klarna belegt einen deutlichen Wandel im deutschen Urlaubsverhalten hin zu häufigeren und kürzeren Reisen im Jahr 2026. Dies bringt veränderte Anforderungen an die kontinuierliche Finanzplanung und das persönliche Reisebudget mit sich.

Millionen Fans werden zur Fußball-WM in Nordamerika erwartet. Die USA rechnen mit dem bestbesuchten Turnier der Geschichte. Für die Gastgeber geht es um weit mehr als Sport.

Fünf deutsche Gemeinden von den Alpen bis zur Ostsee bewerben sich bei der Welttourismusorganisation um die Auszeichnung als beste Tourismusdörfer der Welt. Die Orte folgen auf die Vorjahressieger Bad Hindelang und Schiltach.