Stornierung bei Reisewarnung nicht immer kostenlos

| Tourismus Tourismus

Wer bei einer Reisewarnung wegen hoher Corona-Zahlen seinen Pauschalurlaub stornieren will, muss damit rechnen, eventuell auf den Stornogebühren sitzen zu bleiben.

Nach üblicher Rechtssprechung werden eigentlich keine Stornogebühren fällig, wenn nach der Buchung eine Reisewarnung ausgesprochen wird. Das Amtsgericht Leipzig entschied in einem Fall nun anders: Es sprach einem Pauschalurlauber, der eine Reise nach Gran Canaria gebucht hatte, das Recht auf kostenlosen Rücktritt ab (Az.: 102 C 7217/20).

Die Begründung: Dem Kunden sei die Möglichkeit einer Reisewarnung bei der Buchung bekannt gewesen. 

Wie sah der Fall konkret aus?

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger über ein Reisebüro bei dem Veranstalter LMX im Juni 2020 eine Reise nach Gran Canaria für September 2020 gebucht. Anzahlung: 743 Euro.

Kurz vor der Reise dann forderte das Reisebüro wegen einer aktuell ausgesprochenen Reisewarnung für Spanien eine kostenfreie Stornierung an. Die Restzahlung für die Buchung mit einem Gesamtwert von mehr als 2400 Euro zog der Kläger mit der Begründung zurück, dass am Zielort zum Reisezeitpunkt außergewöhnliche Umstände aufgetreten seien. Diese beeinträchtigten die Durchführung der Pauschalreise erheblich. Der Kläger verwies dabei auf Paragraf 651h Absatz 3 BGB, in dem der Rücktritt vom Reisevertrag vor Reisebeginn geregelt ist.

Beim Amtsgericht Leipzig zog dieses Argument aber nicht. In einem Urteil vom 28. April 2021 erklärt es überraschend, dass die grundsätzliche Möglichkeit, dass für das Zielgebiet eine Reisewarnung ausgesprochen werden könnte, dem Kläger bei Reisebuchung bekannt war - und somit keine außergewöhnlichen Umstände darstellen. Eine kostenlose Stornierung komme somit nicht in Frage. Bereits Monate zuvor seien Reisewarnungen in großem Umfang für nahezu alle touristischen Zielgebiete ausgesprochen worden.

So durfte der Reiseveranstalter die Anzahlung von 743 Euro einbehalten. Zudem habe er Anspruch auf den vollen Stornobetrag, entschied das Leipziger Gericht. Gegen das Urteil kann der Kläger allerdings noch in Berufung gehen.

In der Pandemie ist Krise der Normalzustand

Wer eine Reise bucht, sollte sich während der Pandemie über die Möglichkeit der sich am Zielort verändernden Umstände bewusst sein, sagt auch Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. «Wer in einer Krisensituation eine Reise bucht, muss auch krisenbedingte Umstände hinnehmen», so der Jurist. Er empfiehlt, sich vorher genau über die Möglichkeiten eines Reiserücktritts zu informieren.

Fallen Stornogebühren an, sollten Reisende Gebrauch von seinem Auskunftsrecht machen, rät Degott. So seien Veranstalter verpflichtet dazu, genau aufzuführen, wie die entstandenen Stornokosten zusammengekommen sind. «Wenn der Veranstalter das nicht kann, dann entsteht auch kein Anspruch auf Stornoentschädigung». Über diesen Umweg bekomme man oft sein Geld doch zurück. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Untersuchung belegt eine hohe Pünktlichkeits-Disziplin deutscher Reisender und zeigt deutliche Unterschiede beim Bedürfnis nach persönlichem Freiraum. Während Senioren die größte Gelassenheit an den Tag legen, fordert die jüngere Generation verstärkt Distanz.

Fit Reisen hat über 7,5 Millionen Google-Bewertungen analysiert, um die besten Stadtparks Europas zu ermitteln. Während Madrid den ersten Platz verteidigt, bleibt Hamburgs Planten un Blomen die bestbewertete Anlage in Deutschland.

In München entsteht mit der „Marina Monaco“ ein temporäres Freizeitareal auf einem ehemaligen Industriegelände. Die Eröffnung ist für Mai geplant, langfristig soll dort ein neues Stadtquartier entstehen.

Am Bodensee spitzt sich ein Streit zwischen deutschen und Schweizer Schifffahrtsunternehmen zu – mit spürbaren Folgen für Fahrgäste. Die Schweizerische Bodensee-Schifffahrt (SBS) fährt in dieser Saison den Konstanzer Hafen nicht an. Hintergrund ist ein Streit über Ticketgelder.

Trotz wirtschaftlicher Schwäche stiegen die Geschäftsreisen in Deutschland deutlich an. Die VDR-Analyse zeigt mehr Reisen, sinkende Kosten und veränderte Strukturen im Markt.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus analysiert fortlaufend die Folgen des Iran-Konflikts für den Tourismus nach Deutschland. Berichte zeigen Auswirkungen auf Flugverkehr, Preise und Nachfrage.

Nach Wochen im Persischen Golf haben die «Mein Schiff 4» und «Mein Schiff 5» die Region verlassen können - zwei geplatzte Reisen können nun stattfinden. Auch andere Schiffe passierten die Meerenge.

In Rottweil wird am kommenden Freitag die neue Fußgänger-Hängebrücke „Neckarline“ eröffnet. Die Brücke überspannt das Neckartal auf einer Länge von 606 Metern und gilt damit als längste Hängebrücke ihrer Art in Baden-Württemberg.

Sylt, Usedom, Norderney: Mobiles Arbeiten mit Meerblick ist auch in SH, MV und Niedersachsen möglich. Neben strandnahen Coworking-Plätzen gibt es dafür mancherorts auch spezielle Strandkörbe.

Leere Betten in Wien, Stornowellen in Zürich, wenig Auswirkungen in Spanien und Italien: Warum der Iran-Krieg Asien-Reisende fernhält und welche Folgen das für Hotels und Händler in Europa hat.