Streik bei Lufthansa - Tipps für Reisende

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Wegen eines Warnstreiks des Bodenpersonals müssen sich Lufthansa-Reisende am Mittwoch auf größere Einschränkungen einstellen. Die Gewerkschaft Verdi rief die Beschäftigten am Montag zu einem entsprechenden Ausstand auf. «Wir gehen davon aus, dass 80, 90 Prozent des Lufthansaprogramms und das der Töchter eingestellt wird», sagte ein Verdi-Sprecher am Morgen.

Betroffen sind die Lufthansa-Standorte Frankfurt am Main, München, Hamburg, Berlin und Düsseldorf. Allein am Flughafen München sind für Mittwoch um die 400 Flüge der Lufthansa geplant. Beginnen soll der Warnstreik am Mittwoch um 4.00 Uhr morgens und bis Donnerstag um 7.10 Uhr andauern.

Mehr als Hunderttausend Passagiere würden von den Folgen eines Sonderflugplans betroffen sein, teilte die Lufthansa am Montag mit. Dieser werde gerade erarbeitet. Das Unternehmen kritisierte das Vorgehen der Gewerkschaft: «Noch vor Beginn der eigentlichen Verhandlungen ist der Streik auch in Länge und Ausmaß völlig unverständlich», hieß es.

Hintergrund des Warnstreiks sind die konzernweit laufenden Tarifverhandlungen für die rund 25 000 Beschäftigten am Boden unter anderem bei der Deutschen Lufthansa, Lufthansa Technik und Lufthansa Cargo. Verdi will mit dem Warnstreik den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Ein Angebot in der zweiten Verhandlungsrunde wurde von der Gewerkschaft zurückgewiesen. Knackpunkte waren laut Verdi etwa die als zu niedrig empfundenen Erhöhungsschritte und die 36-monatige Laufzeit.

«Dieser Streik wäre unnötig, wenn Lufthansa den Bodenbeschäftigten die gleichen Erhöhungen zugestehen würde wie anderen Beschäftigtengruppen im Konzern», sagte Verdis Verhandlungsführer Marvin Reschinsky laut Mitteilung. Auch für einen besseren Service gegenüber den Fluggästen seien bessere Arbeitsbedingungen des Personals nötig. «Sollte die Lufthansa das nach diesem ersten Warnstreik nicht einsehen, dann sind die Beschäftigten auch zu längeren Streiks bereit.»

Im laufenden Tarifkonflikt fordert Verdi 12,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Außerdem soll es eine konzernweit einheitliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3000 Euro geben. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 12. Februar in Frankfurt am Main geplant.

Tipps für Reisende 

Welche Rechte Betroffene grundsätzlich haben, erklärt der Reiserechtler Paul Degott:

So kommen Sie doch noch ans Ziel

Die Fluggesellschaft muss bei Flugausfällen und Verspätungen von mehr als drei Stunden proaktiv andere Reisemöglichkeiten anbieten. Das kann auch automatisch passieren und etwa per E-Mail mitgeteilt werden. Ratsam ist immer, Kontakt mit der Airline aufzunehmen oder sich auf deren Internetseite zu informieren. 

Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Reisende das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen - Gutscheine müssen sie nicht akzeptieren. Auch Bearbeitungsgebühren dürfen nicht von der Airline einbehalten werden. 

Der Haken: Sie müssen sie sich dann aber selbst darum kümmern, wie Sie dennoch ans Ziel kommen. Oft zahlt man dabei am Ende drauf und hat zusätzlich den Organisationsaufwand.

Paul Degott rät Reisenden, die Fluggesellschaft zu bemühen. Es sei günstiger, die Airline in der Pflicht zu lassen, sich um eine zeitnahe Ersatzbeförderung zu kümmern.

So sei es durch Hilfe der Airline vielleicht möglich, mit der Bahn zu einem anderen Flughafen zu fahren und von dort zu fliegen. Bei innerdeutschen Flügen bieten Airlines ihren Kunden oft auch Bahntickets an, um ans Ziel zu kommen.

Bleibt man am Flughafen und wartet etwa auf einen Ersatzflug, muss die Airline einem je nach Wartezeit Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Gegebenenfalls muss die Fluggesellschaft auch eine Unterbringung in einem Hotel und die nötigen Transfers besorgen.

Gibt es Ansprüche auf Ausgleichszahlung als Entschädigung?

«Entscheidend ist, wer da streikt», sagt Degott. Am Mittwoch ist das Bodenpersonal der Lufthansa zum Streik aufgerufen. Das heißt für betroffene Passagiere: Bei Verspätungen und Flugausfällen könnten Ausgleichsansprüche in Betracht kommen. 

Wie hoch mögliche Entschädigungen sind, legt die EU-Fluggastrechte-Verordnung fest. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden am Zielort oder kurzfristigen Annullierungen etwa liegen sie je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro.

Was ist, wenn der Pauschalurlaub verspätet startet?

«Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter in der Pflicht», sagt Degott. Wer aufgrund des Warnstreiks beispielsweise erst einen Tag später in den Urlaub fliegt, kann den Reisepreis anteilig mindern. Das heißt, man zahlt dann für einen Tag weniger.

Was ist, wenn Piloten Streiken?

Auch wenn Piloten in den Streik gehen, müssen sich Passagiere auf Ausfälle und Verspätungen einstellen. Aktuelles Beispiel ist bis zum Montagabend (5. Februar) der Streik bei der Lufthansa-Tochter Discover Airlines.

Auch hier gilt: Streiks oder Warnstreiks des eigenen Personals sind ein Umstand, der im Einflussbereich der Airline liegt. So zählen innerbetriebliche Streiks nach der aktuellen Rechtsprechung nicht als «außergewöhnlicher Umstand», mit dem sie sich von der Zahlungsverpflichtung befreien könnten.

Das Wetter spielt nicht mit

Auch schlechtes Wetter ist laut Paul Degott nicht automatisch ein außerordentlicher Umstand. «Auch wenn viele Fluggesellschaften dies gerne so verargumentieren», erklärt der Experte. Es komme dabei nämlich auf viele Fragen an: Welche Wettersituation wann eingetroffen ist. Wann diese der Fluggesellschaft bekannt geworden ist, wann und wie sie sich hierauf eingestellt hat oder eben nicht. Ist der Flugbetrieb am betroffenen Flughafen gleichwohl weitergegangen ist oder nicht? Waren andere Fluggesellschaften von der Wettersituation in gleicher Weise betroffen?

Laut Degott lässt sich grundsätzlich sagen, dass «schlechtes Wetter» für die überwiegende Anzahl der Vorgänge nicht als außerordentlicher Umstand gewertet wird und verweist auf einschlägige Gerichtsentscheidungen.

App für Ärger mit Fluggastrechten

Im Zusammenhang mit dem Streik verweist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auch auf ihre Infoseiten im Internet zu dem Thema und auf ihre kostenfreie Flugärger-App. Diese hilft beim Prüfen möglicher Ansprüche.

(dpa)


 

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