Weil er im Urlaub in Ägypten vom Kamel gefallen war und sich dabei eine Rippe gebrochen hatte, forderte ein 51-jähriger Mann Schmerzensgeld und Schadenersatz von seinem Reiseveranstalter. Das zuständige Amtsgericht sah das jedoch völlig anders. Es habe sich schlicht die Gefahr verwirklicht, die von einem Tier ausgehe, begründete die Richterin ihre Absage.












