Sturz wegen eines Telefonats aus privaten Gründen bei Dienstreise kein Arbeitsunfall

| Tourismus Tourismus

Arbeitnehmer sind bei privaten Tätigkeiten wie einem Telefonat während einer Dienstreise nicht gesetzlich unfallversichert. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts in Darmstadt hervor, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Konkret ging es um dem Fall einer Frau aus Frankfurt/Main, die im Sommer 2015 auf dem Weg zum Telefon in ihrem Hotelzimmer stürzte und sich am Oberschenkel verletzte.

Die damals 62-Jährige wollte sich ein Taxi zu ihrem Mietwagen für einen Urlaub in Portugal rufen. In dem Land war sie aufgrund einer Dienstreise für einen Kongress in Lissabon. Den Sturz erkannte die Berufsgenossenschaft nicht als Arbeitsunfall an. Daraufhin klagte die Frau.

Die Richter folgten in ihrem Urteil der Argumentation der Berufsgenossenschaft. Beschäftigte seien generell zwar auch während einer Dienstreise gesetzlich unfallversichert. Es sei jedoch entscheidend, ob die Handlung zum Zeitpunkt des Unfalls in enger Beziehung zur beruflichen Tätigkeit stehe. Da sich die Frau das Taxi rufen wollte, um zu ihrem Mietwagen für ihren Urlaub zu gelangen, sei es ein privates Telefonat gewesen. Revision wurde nicht zugelassen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach einem bisher wechselhaften Jahresverlauf steigt die Nachfrage internationaler Gäste im Oktober deutlich. Auch für die kommenden Monate erwartet die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) eine weitere Belebung des Incoming-Tourismus.

Die Expedia Group hat eine Vereinbarung zur Übernahme der Plattform Tiqets getroffen. Ziel ist es, Hotel- und Reise-Partnern über eine zentrale Schnittstelle Zugang zu einem Inventar an Attraktionen und lokalen Aktivitäten zu bieten und so das eigene B2B-Wachstum voranzutreiben.

Man tippt wenige Sätze und bekommt in Sekunden personalisierte Urlaubspläne: Künstliche Intelligenz hält auch beim Reisen immer mehr Einzug. Was heißt das für Portale und Reisebüros?

Das Verfahren zur Einreise von Staatsangehörigen aus dem Visa-Waiver-Programm (VWP) in die Vereinigten Staaten könnte sich grundlegend ändern. Die Pläne sehen unter anderem die verpflichtende Angabe der Social-Media-Historie der letzten fünf Jahre vor.

Die Tui Group vermeldet ein Rekordergebnis für das Geschäftsjahr 2025 und stellt eine neue Strategie zur Kapitalausschüttung vor, gestützt auf ein starkes Wachstum in den Segmenten der Urlaubserlebnisse und eine reduzierte Nettoverschuldung.

Das neue Urlaubsresort Caravanserei im Norden Berlins vereint einen Campingplatz mit 150 Stellplätzen und ein Hotel mit 30 Mini-Häusern. Das Konzept setzt auf Komfort, regionale Gastronomie und eine eigene Biogasanlage zur Energieversorgung.

Der Trend des sogenannten „Astrotravel“ gewinnt laut einer Umfrage an Popularität. Passend dazu hat das Reiseportal Urlaubsguru in Zusammenarbeit mit der Astrologin Denise Vanessa Riemer das „Reisehoroskop 2026“ veröffentlicht.

Der neue Fahrplan 2026 der Deutschen Bahn bringt eine Ausweitung des ICE-Halbstundentakts, neue Sprinter-Verbindungen und den ersten barrierefreien Hochgeschwindigkeitszug. Bei der Zuverlässigkeit gibt es aber weiterhin große Herausforderungen.

Ein Blick auf die Altersstruktur und das Reiseverhalten in Deutschland: Experten der Hochschule München zeigen, dass die finanzstarke Boomer-Generation die Klimabilanz des Landes beeinflussen könnte.

Jumeirah steigt mit der Segel-Superyacht „Maltese Falcon“ in das Segment der Luxusyachten ein. Die Yacht wird Teil der Jumeirah Privé Kollektion und soll saisonal Routen im Mittelmeer und der Karibik befahren.