Thomas Cook: Urlauber sollten auf Kreditkarten-Rückbuchung pochen

| Tourismus Tourismus

Der Frust ist groß: Viele Thomas-Cook-Urlauber könnten ihr angezahltes Geld nach der Insolvenz des Veranstalters nur teilweise wiedersehen. Wer die geplatzte Reise aber mit einer Visa- oder Mastercard bezahlt hat, kann hoffen: In diesen Fällen lässt sich die Zahlung im sogenannten Chargeback-Verfahren zurückholen.

Nach Erfahrungen der Stiftung Warentest lassen einige Banken ihre Kunden hierbei allerdings im Stich. Kunden, die bei ihren Banken nach der Rückbuchung der Kreditkartenzahlung gefragt hätten, seien unzureichend oder sogar falsch informiert worden. Das habe man aus Leserzuschriften erfahren. So wurde etwa mitgeteilt, es bestehe kein Chargeback-Recht. Oder es hieß, man könne nicht weiterhelfen, und Urlauber sollten sich an den Versicherer wenden.

Eigentlich sollten Pauschalurlauber durch den Sicherungsschein finanziell vor einer Pleite des Reiseunternehmens geschützt sein. Im Idealfall wenden sie sich an den Versicherer und bekommen ihr Geld von diesem zurück. Im Fall Thomas Cook dürfte die Versicherungssumme von 110 Millionen Euro allerdings nicht ausreichen. Die Folge:  Geschädigte bekommen nur einen Teil ihres Geldes zurück.

Hier greift das Chargeback-Verfahren, also eine Reklamation der Kreditkartenzahlung. Wie die Stiftung Warentest erklärt, geben die Zahlungsdienstleister Visa und Mastercard das Verfahren den kartenausgebenden Banken vor. Damit lassen sich Kreditkartenzahlungen zurückbuchen, wenn die bezahlte Leistung nicht erbracht wird und die Versicherung eine Rückzahlung ganz oder teilweise ablehnt.

Verbraucher sollten in der Kommunikation mit ihrer Bank also hartnäckig bleiben und auf ihr Recht pochen. Sie müssen dabei aber die jeweiligen Fristen ihrer Bank beachten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Rheinkirmes in Düsseldorf feiert mit Start in die Kirmessaison 125 Jahre Jubiläum auf der Rheinwiese. Das Volksfest bietet immer noch Neuheiten: Der Veranstalter verspricht in diesem Jahr rund 30 neue Angebote.

Vom Meeresrauschen in den Schlaf gewiegt werden und morgens den Sonnenaufgang über der See beobachten: Schlafstrandkörbe sind beliebt. Über eine Erfolgsgeschichte aus dem Norden.

Eine aktuelle Analyse untersucht die Beliebtheit von 30 Alpendestinationen anhand von Instagram-Followerzahlen und Gastronomiebewertungen. Die Ergebnisse zeigen regionale Unterschiede in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz.

Eine Umfrage unter Ferienhausvermietern zeigt, dass neben klassischen Verboten auch kurios anmutende Regeln existieren. Diese spezifischen Vorgaben sollen meist die Unterkunft vor Schäden bewahren und den Aufenthalt für alle Gäste sichern.

Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer die Fotos anschließend in sozialen Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen.

Der Wildes-Wasser-Weg in Bodenmais ist zum schönsten Wanderweg Deutschlands 2026 in der Kategorie Tagestouren gewählt worden. Insgesamt beteiligten sich über 52.000 Personen an der Abstimmung des Wandermagazins.

Das Statistische Bundesamt registriert für das erste Halbjahr 2026 gestiegene Preise für Flugtickets und Pauschalreisen. Dabei zeigen sich je nach Destination teils deutliche regionale Unterschiede bei den Kosten.

Die anhaltende Trockenheit im Hochsommer lässt die Pegelstände des Rheins in Hessen und Rheinland-Pfalz fallen und fallen - für Kabinenschiffe könnte es demnächst eng werden.

Ein aktueller Bericht offenbart wachsende Unterschiede im Reiseverhalten europäischer Nationen. Während Reisende in Deutschland ihre Ausgaben pro Trip erhöhen, setzen britische Urlauber auf eine höhere Frequenz.

Der Deutsche Tourismusverband hat seinen Praxisleitfaden für nachhaltigen Tourismus aktualisiert. Eine Studie zeigt gleichzeitig, dass zwar ein hohes Bewusstsein herrscht, aber oft personelle und finanzielle Kapazitäten fehlen.