Thomas Cook: Urlauber sollten auf Kreditkarten-Rückbuchung pochen

| Tourismus Tourismus

Der Frust ist groß: Viele Thomas-Cook-Urlauber könnten ihr angezahltes Geld nach der Insolvenz des Veranstalters nur teilweise wiedersehen. Wer die geplatzte Reise aber mit einer Visa- oder Mastercard bezahlt hat, kann hoffen: In diesen Fällen lässt sich die Zahlung im sogenannten Chargeback-Verfahren zurückholen.

Nach Erfahrungen der Stiftung Warentest lassen einige Banken ihre Kunden hierbei allerdings im Stich. Kunden, die bei ihren Banken nach der Rückbuchung der Kreditkartenzahlung gefragt hätten, seien unzureichend oder sogar falsch informiert worden. Das habe man aus Leserzuschriften erfahren. So wurde etwa mitgeteilt, es bestehe kein Chargeback-Recht. Oder es hieß, man könne nicht weiterhelfen, und Urlauber sollten sich an den Versicherer wenden.

Eigentlich sollten Pauschalurlauber durch den Sicherungsschein finanziell vor einer Pleite des Reiseunternehmens geschützt sein. Im Idealfall wenden sie sich an den Versicherer und bekommen ihr Geld von diesem zurück. Im Fall Thomas Cook dürfte die Versicherungssumme von 110 Millionen Euro allerdings nicht ausreichen. Die Folge:  Geschädigte bekommen nur einen Teil ihres Geldes zurück.

Hier greift das Chargeback-Verfahren, also eine Reklamation der Kreditkartenzahlung. Wie die Stiftung Warentest erklärt, geben die Zahlungsdienstleister Visa und Mastercard das Verfahren den kartenausgebenden Banken vor. Damit lassen sich Kreditkartenzahlungen zurückbuchen, wenn die bezahlte Leistung nicht erbracht wird und die Versicherung eine Rückzahlung ganz oder teilweise ablehnt.

Verbraucher sollten in der Kommunikation mit ihrer Bank also hartnäckig bleiben und auf ihr Recht pochen. Sie müssen dabei aber die jeweiligen Fristen ihrer Bank beachten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Schlösser, Natur, zweisprachiges Theater: Polnische Touristen haben Brandenburg als Urlaubsregion entdeckt. Welche Orte besonders gefragt sind und was sie dort anzieht.

Die deutsche Fluggesellschaft Condor ist auf der Suche nach neuen Eigentümern. Ihr Chef kann sich auch einen Verkauf an Airlines vom Golf vorstellen.

Mehr als 29.400 Beschwerden in nur sechs Monaten: Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr meldet einen Rekord – vor allem Flugreisende fordern Entschädigung nach Ausfällen und Verspätungen.

Trotz inflationsbedingter Belastungen plant die Mehrheit der Hamburger eine Sommerreise, achtet dabei jedoch verstärkt auf Rabatte und das Preis-Leistungs-Verhältnis. Der klassische Strandurlaub bleibt dabei die beliebteste Urlaubsform.

Mittelgebirge, Städte, Freizeitparks: Sachsen hat im Sommer viel für einen abwechslungsreichen Urlaub zu bieten. Die Tourismusbranche rechnet mit weiteren Buchungen in den kommenden Wochen.

Eine aktuelle Umfrage von SAP Concur zeigt, dass deutsche Geschäftsreisende touristische Hotspots zunehmend meiden. Hohe Kosten, überfüllte Innenstädte und eingeschränkte Verfügbarkeiten beeinflussen demnach die Reiseplanung.

Klinik und Bett statt Strand: Für ein Paar endete der Traumurlaub auf Mauritius schon auf dem Hinflug - mit gebrochenen Wirbeln und Schmerzen. Im Nachgang klagen sie gegen den Reiseveranstalter.

Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber hat eine neue Initiative zur strategischen Neuausrichtung des Tourismus gestartet. Grundlage der kommenden Beratungen sind die Ergebnisse einer branchenweiten Umfrage mit über 1.100 Teilnehmern.

Zum Start der Sommerferien hat ECPAT Deutschland eine Kampagne gegen Kindesmissbrauch im Tourismus gestartet. Gemeinsam mit Behörden und Reiseveranstaltern sollen Reisende für Zivilcourage sensibilisiert werden.

Eine aktuelle Auswertung von Airbnb identifiziert die beliebtesten deutschen Strandorte für den Sommer 2026. Dabei dominieren vor allem Ziele an der Ostseeküste das Ranking der Suchanfragen.