Tui mit Corona-Versicherung und ohne Party-Urlaube

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Für mehr Sicherheit im Urlaub bietet Tui den eigenen Gästen nun einen Covid-19-Versicherungsschutz. Der neue Reiseschutz „Covid Protect“ ist kostenfrei für alle Tui-Gäste, die bis Ende 2020 in den Urlaub reisen und greift nicht nur für Neubuchungen, sondern auch für Gäste, die ihren Urlaub bereits gebucht haben.

Eine Notfall-Hotline und eine App bieten medizinische Telebetreuung während des Urlaubs. Die Kosten für einen PCR-Test und eine Heilbehandlung werden übernommen, Quarantänekosten bis zu einem Festbetrag. Auch die medizinische Rückführung nach Deutschland im Ambulanzjet in ein Krankenhaus nahe des Wohnortes ist möglich, sofern dem keine medizinischen oder sonstigen Gründe entgegenstehen.

„Wir haben in den vergangenen Wochen alles daran gesetzt, dass unsere Kunden wieder einen entspannten und – was am Wichtigsten ist – sicheren Urlaub genießen können. Für einen sorgenfreien Urlaub sichern wir jetzt alle Tui-Reisen mit unserem neuen „Covid Protect“-Reiseschutz ab. Damit bieten wir unseren Kunden die Gewähr, dass ihnen während des Urlaubs im Regelfall keine zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit Covid-19 entstehen, die durch eine reguläre Reisekrankenversicherungen nicht abdeckt sind“, sagt Marek Andryszak, Vorsitzender der Geschäftsführung Tui Deutschland.

Keine Party-Urlaube in 2020

Gleichzeitig hat die TUI für das Jahr 2020 alle Partyreisen abgesagt. Während der Corona-Krise „wolle man ein Zeichen setzen“, wie das Unternehmen „dieser Form von Tourismus gegenüberstehe“. Andryszak erklärte laut Redaktionnetzwerk Deutschland: „“Wir stehen für einen ruhigen Urlaub. Das ist auch etwas angenehmes, das wir ausprobieren sollen, anstatt auf Biegen und Brechen etwas zu machen, was derzeit einfach nicht angesagt ist.“

Neuer TUI-Reiseschutz im Überblick:

  • 24/7-Notfall-Hotline und App mit ärztlicher Teleberatung und medizinischer Assistenz
  • Medizinische Rückführung und medizinische Heilbehandlungskosten
  • Übernahme von Heilbehandlungskosten inklusive PCR-Test
  • Medizinischer Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus, sofern keine medizinischen Gründe oder sonstigen regulatorischen Vorschriften (z.B. Flugverbote) dagegen sprechen
  • Heimreise von Familienangehörigen (Übernahme von Mehrkosten und Umbuchungsgebühren)

Quarantänekosten-Garantie

  • Bei Infektion oder bei Verdacht auf eine Infektion mit dem SARS-COV-2 Virus oder ähnlicher Viren und behördlich angeordneter individueller Quarantäne oder auch bei Verweigerung der Einreise aufgrund einer Körpertemperaturkontrolle
  • Unterbringungskosten aufgrund von Quarantäne bis zu 14 Nächten
  • Kosten des Rückflugtickets, sofern der ursprünglich gebuchte Flug nicht umbuchbar ist
  • Kostenübernahme bis maximal 3.500 Euro pro Person

 

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