Urteil: Hotel «direkt am Strand» muss Schwimmen ermöglichen

| Tourismus Tourismus

«Direkt am Strand gelegen»: Wer eine solche Hotelbeschreibung im Reisekatalog liest, muss davon ausgehen können, unmittelbar bei der Unterkunft ins Meer gehen zu können. Wird diese Erwartung enttäuscht, darf ein Pauschalurlauber nachträglich den Reisepreis mindern - in einem begrenzten Maße. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 515 C 7331/19).

In dem verhandelten Fall hatte der Reiseveranstalter das Hotel mit «erste Strandlage» und «direkt am Strand gelegen» beworben. Das stimmte zwar. Doch der Kläger konnte nicht an Ort und Stelle ins Meer. So stellte er bei seiner Ankunft fest, dass der hoteleigene Strand in einem Naturschutzgebiet lag - Schwimmen verboten. Der Mann musste erst rund 800 Meter zum Strand des Nachbarhotels laufen, bevor er im Meer schwimmen konnte. Er klagte gegen den Veranstalter.

Das Gericht sah in dem fehlenden Meerzugang beim Hotel einen  Reisemangel. Es hielt eine Preisminderung von zehn Prozent für angemessen - in diesem Fall immerhin 204,60 Euro. Dem Reisenden sei durch die Beschreibung suggeriert worden, dass das Schwimmen direkt beim Hotel möglich wäre. Es mache einen Unterschied, wenn man erst laufen oder gar einen Shuttlebus nehmen müsse.

Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Ausgabe 6/2019).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Untersuchung belegt eine hohe Pünktlichkeits-Disziplin deutscher Reisender und zeigt deutliche Unterschiede beim Bedürfnis nach persönlichem Freiraum. Während Senioren die größte Gelassenheit an den Tag legen, fordert die jüngere Generation verstärkt Distanz.

Fit Reisen hat über 7,5 Millionen Google-Bewertungen analysiert, um die besten Stadtparks Europas zu ermitteln. Während Madrid den ersten Platz verteidigt, bleibt Hamburgs Planten un Blomen die bestbewertete Anlage in Deutschland.

In München entsteht mit der „Marina Monaco“ ein temporäres Freizeitareal auf einem ehemaligen Industriegelände. Die Eröffnung ist für Mai geplant, langfristig soll dort ein neues Stadtquartier entstehen.

Am Bodensee spitzt sich ein Streit zwischen deutschen und Schweizer Schifffahrtsunternehmen zu – mit spürbaren Folgen für Fahrgäste. Die Schweizerische Bodensee-Schifffahrt (SBS) fährt in dieser Saison den Konstanzer Hafen nicht an. Hintergrund ist ein Streit über Ticketgelder.

Trotz wirtschaftlicher Schwäche stiegen die Geschäftsreisen in Deutschland deutlich an. Die VDR-Analyse zeigt mehr Reisen, sinkende Kosten und veränderte Strukturen im Markt.

Die Deutsche Zentrale für Tourismus analysiert fortlaufend die Folgen des Iran-Konflikts für den Tourismus nach Deutschland. Berichte zeigen Auswirkungen auf Flugverkehr, Preise und Nachfrage.

Nach Wochen im Persischen Golf haben die «Mein Schiff 4» und «Mein Schiff 5» die Region verlassen können - zwei geplatzte Reisen können nun stattfinden. Auch andere Schiffe passierten die Meerenge.

In Rottweil wird am kommenden Freitag die neue Fußgänger-Hängebrücke „Neckarline“ eröffnet. Die Brücke überspannt das Neckartal auf einer Länge von 606 Metern und gilt damit als längste Hängebrücke ihrer Art in Baden-Württemberg.

Sylt, Usedom, Norderney: Mobiles Arbeiten mit Meerblick ist auch in SH, MV und Niedersachsen möglich. Neben strandnahen Coworking-Plätzen gibt es dafür mancherorts auch spezielle Strandkörbe.

Leere Betten in Wien, Stornowellen in Zürich, wenig Auswirkungen in Spanien und Italien: Warum der Iran-Krieg Asien-Reisende fernhält und welche Folgen das für Hotels und Händler in Europa hat.