Veranstalter muss auf Fluglärm im Hotel hinweisen

| Tourismus Tourismus

Ein Reiseveranstalter muss ausdrücklich auf nächtlichen Fluglärm in einem Hotel aufmerksam machen. Ansonsten haben Pauschalreisende einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle zeigt. Allein bei vagen Andeutungen darf es der Anbieter nicht belassen.

In dem verhandelten Fall ging es um eine Pauschalreise nach Kos. Bereits in erster Instanz hatte der Kläger für sich und seine Familie mehrere Reisemängel geltend gemacht. Das Landgericht hatte dem Mann eine Minderung wegen des mangelhaften Zimmers zugesprochen.

Der Urlauber ging daraufhin in Berufung, weil er auch für den Fluglärm in der Nacht Geld zurück haben wollte. «Mehrere Flugzeuge pro Stunde» seien nachts über das Hotel geflogen, an Erholung sei gerade für das Kleinkind der Familie nicht zu denken gewesen. Die Anlage habe sich in der Einflugschneise des Flughafens befunden.

Im Reisekatalog waren eine Transferzeit vom Flughafen von 30 Minuten und eine Entfernung von neun Kilometern angegeben gewesen. Außerdem: «Lage: Durch Straße vom Strand getrennt, ruhig.» Das reichte dem Oberlandesgericht nicht. Aus diesen Andeutungen habe der Kläger nicht schließen können, dass mit Fluglärm im Hotel zu rechnen gewesen sei. Der Anbieter hätte explizit darauf hinweisen müssen.

Der Kläger und seine Familie bekamen am Ende 1500 Euro zurück - deutlich mehr als die vom Landgericht zugesprochene Summe. In dem Wechsel des Hotelzimmers innerhalb der Anlage erkannte das Gericht dagegen im konkreten Fall lediglich eine Unannehmlichkeit, die keinen weiteren Minderungsanspruch begründe. Über das Urteil vom 15. Oktober 2020 berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Griechenland bleibt trotz Krisen Magnet für Urlauber, während Zypern um Vertrauen wirbt. Was die geopolitische Lage für Ihre Sommerpläne bedeutet – und wo es Hoffnung auf Erholung gibt.

Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer feiert 2026 sein 40-jähriges Jubiläum. Mittendrin in diesem so wichtigen Lebensraum liegen die sieben Ostfriesischen Inseln. Und das frisch rezertifiziert als Partner der Nationalparkverwaltung.

Kerosin kostet infolge des Iran-Kriegs viel mehr. Das geht auch an Urlaubern nicht spurlos vorbei, denn es hat Auswirkungen auf die Reisepreise. Auch nachträgliche Erhöhungen können rechtens sein.

Das Kabinenpersonal von Deutschlands größter Airline ist zum Streik aufgerufen. Welche Flüge betroffen sein können und welche Rechte betroffene Reisende haben - der Überblick.

Die griechische Hotelgruppe Domes Resorts hat eine Mehrheitsbeteiligung an Casa Collective erworben. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde eine entsprechende Vereinbarung mit Goldman Sachs geschlossen. Casa Collective ist die Plattform hinter den Hotelmarken Cook’s Club und Casa Cook.

Die Urlaubsinsel Capri führt eine «Anti-Belästigungs-Verordnung» ein: Aufdringliches Ansprechen von Touristen, Flyer oder Lockangebote in Restaurants werden jetzt mit bis zu 500 Euro Strafe geahndet.

Flusskreuzfahrten als Impuls für Hamburgs City: Neue Anleger mit guter Anbindung für Touristen, die Geld in Restaurants und Läden lassen sollen. Rot-Grün will Flusskreuzfahrten für die Stadt nutzen.

Venedig kostet seit letztem Freitag wieder Eintritt: zehn Euro pro Tag. An insgesamt 60 Terminen bis Ende Juli werden Kurzbesucher in der italienischen Lagunenstadt dieses Jahr erneut zur Kasse gebeten.

Krisen wie im Nahen Osten bringen Urlaubspläne ins Wanken: Laut einer Umfrage ändern 16 Prozent der Deutschen mit Plänen für Ostern oder die kommenden drei Monate ihre Reise – einige verzichten ganz.

Die Lufthansa bekennt sich endlich zu ihrer vollständigen Geschichte. Doch zum 100. Jahrestag des Erstflugs steht das Unternehmen nicht allzu glänzend da. Neue Turbulenzen zeichnen sich ab.