Verbraucherzentrale Niedersachsen klagt gegen Booking.com

| Tourismus Tourismus

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat gegen Booking.com B.V. Klage eingereicht. Anlass ist die Buchungsoption „Flug + Hotel“ auf Booking.com. Wer dort ein entsprechendes Angebot auswählt, werde für die weitere Buchung auf lastminute.com der COMVEL GmbH weitergeleitet. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale werde dieser Wechsel des Anbieters nicht ausreichend deutlich.

Die Verbraucherzentrale sieht darin eine Verbrauchertäuschung. Booking.com sei unter anderem wegen dieser Gestaltung zunächst abgemahnt worden. Da das Unternehmen nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht bereit gewesen sei, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Darstellung zu ändern, habe die Verbraucherzentrale Klage eingereicht.

Buchung führt von Booking.com auf die Seite von lastminute.com

Nach Darstellung der Verbraucherzentrale können Nutzer auf Booking.com zunächst ein Hotel und einen dazu passenden Flug auswählen. Beim Klick auf ein „Flug + Hotel“-Angebot erfolge anschließend jedoch eine Weiterleitung zu lastminute.com.

Gestaltung, Farbgebung und Aufbau der Buchungsseite blieben dabei nach Angaben der Verbraucherzentrale im Design von Booking.com. Auf der Seite finde sich zwar der Hinweis „powered by Lastminute.com“. Dieser sei nach Einschätzung der Verbraucherschützer jedoch leicht zu übersehen.

„Der Hinweis ‚powered by Lastminute.com‘ ist unserer Meinung nach leicht zu übersehen“, sagt Johanna Ebert, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie ergänzt: „Wer bewusst Booking.com auswählt, darf im Buchungsprozess nicht darüber hinweggetäuscht werden, dass die Vermittlung tatsächlich über einen anderen Anbieter erfolgt.“

Verbraucherzentrale sieht Wechsel des Anbieters nicht ausreichend gekennzeichnet

Die Verbraucherzentrale verweist darauf, dass viele Menschen ein Reiseportal bewusst auswählten, etwa aufgrund von Erfahrungen, Serviceversprechen oder Empfehlungen. Werde der Wechsel zu einem anderen Anbieter nicht hinreichend deutlich gemacht, werde diese Entscheidung nach Darstellung der Verbraucherzentrale unterlaufen.

Die Verbraucherzentrale sieht die beanstandete Gestaltung der Internetseite als rechtswidrig an und habe Booking.com unter anderem deswegen abgemahnt. Da der Reiseanbieter nicht bereit gewesen sei, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Darstellung zu ändern, habe die Verbraucherzentrale Niedersachsen Klage eingereicht.

Verbraucherschützer raten bei Online-Buchungen zur Kontrolle des Vertragspartners

Grundsätzlich sollten Verbraucher nach Empfehlung der Verbraucherzentrale bei Online-Buchungen darauf achten, welcher Vertragspartner tatsächlich ausgewiesen ist. Dieser finde sich im Impressum der jeweiligen Seite.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Großveranstaltungen spielen laut einer US-Umfrage von American Express eine große Rolle bei Geschäftsreisen. Gleichzeitig steigt unter den Befragten die angegebene Nutzung von KI-Werkzeugen; anhand eigener Transaktionsdaten nennt American Express zudem acht Reiseziele mit wachsendem Geschäftsreiseaufkommen.

Immer mehr Touristen aus Südeuropa verbringen ihren Sommerurlaub im Schwarzwald. Die Region punktet mit kühleren Temperaturen - und profitiert von einem Trend.

Eine Analyse untersucht das Suchinteresse an FKK-Themen in 78 deutschen Großstädten und zeigt deutliche Unterschiede zwischen Küstenregionen und Binnenland. Rostock belegt im Gesamtranking den ersten Platz.

TUI hält trotz geopolitischer Belastungen an seiner Jahresprognose fest. Insbesondere der Iran-Krieg und Sonderfaktoren beeinträchtigten die Ergebnisse in den einzelnen Geschäftsfeldern.

Anstatt auf Reiseverzicht zu setzen, bevorzugen Reisende zunehmend nachhaltigere Alternativen innerhalb ihrer Reiseplanung. Die Zahlungsbereitschaft für nachhaltige Angebote wächst, Nachhaltigkeitssiegel gewinnen an Bedeutung.

Airbnb und die Tripadvisor Group kooperieren bei Touren, Aktivitäten und Attraktionen. Noch 2026 soll eine Auswahl aus dem Bestand von mehr als 425.000 Erlebnissen der Tripadvisor Group über Airbnb buchbar werden.

Wer verreist, lässt mehr zurück als den Arbeitsalltag. Das zeigt eine repräsentative Befragung von HolidayCheck. 86 Prozent der Befragten fassen während einer Reise konkrete Vorsätze für die Zeit danach. Besonders häufig geht es dabei um Erholung und Selbstfürsorge.

Der deutsche Incoming-Tourismus kann in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 trotz schwieriger Marktbedingungen Zugewinne erzielen. In der zweiten Jahreshälfte ist nach Einschätzung der Deutschen Zentrale für Tourismus weiteres Wachstum möglich.

Stark riechendes Essen, Videos ohne Kopfhörer und Selfie-Aktionen am Fenster: Für viele Flugreisende bedeuten nicht erst mögliche Flugverspätungen Stress, sondern auch das Verhalten der Mitreisenden an Bord, so eine neue Umfrage im Auftrag von Booking.com.

Die Beherbergungsbetriebe in Deutschland haben im Juni 2,9 Prozent weniger Übernachtungen verbucht als ein Jahr zuvor. Im gesamten ersten Halbjahr 2026 wurde mit 223,8 Millionen Übernachtungen dennoch ein neuer Höchststand für diesen Zeitraum erreicht.