Verschärfte Reiseeinschränkungen zu Ostern in Mecklenburg-Vorpommern

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Zur Eindämmung der Corona-Infektionen verschärft Mecklenburg-Vorpommern zu Ostern die Reisebeschränkungen auch für Einheimische. So sind über die Feiertage Tagesausflüge zu beliebten Badeorten an der Küste oder in der Seenplatte allen und nicht nur Auswärtigen untersagt. «Wir können leider in diesem Jahr nicht alle zusammen an die Ostsee fahren und dort unseren Osterspaziergang machen», sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstag in Schwerin nach einer Kabinettssitzung. Menschen aus anderen Bundesländern dürfen bereits seit Mitte März prinzipiell nicht mehr als Touristen nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.

Der Osterspaziergang sei möglich. Doch solle er auf das Umfeld des Wohnorts beschränkt bleiben und nur im engsten Familienkreis stattfinden, appellierte Schwesig. «Ostern zu Hause ist nicht das Allerschlimmste.» Sie selbst werde mit gutem Beispiel vorangehen: «Ich sage es ganz klar, ich als Schwerinerin verzichte auf einen schönen Osterspaziergang mit meiner Familie an der Ostsee», sagte die zweifache Mutter. Ziel bleibe, weite Ausflüge zu vermeiden, Familienbesuche auf das Nötigste zu beschränken, damit Kontakte zu verringern, um so die Verbreitung des Coronavirus zu bremsen.

MV mit am wenigsten betroffen

Dieses Vorgehen habe vermutlich mit dazu geführt, dass die Zahl der Infizierten in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin vergleichsweise gering sei. Mit 27 Infizierten je 100.000 Einwohnern - Stand Mittwochnachmittag - ist Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich der Bundesländer bisher mit am wenigsten betroffen. Gleichwohl hatte sich die Zahl der Infizierten in den vergangenen acht Tagen verdoppelt.

Wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) mitteilte, waren am Donnerstag landesweit 468 Infizierte (Stand 16.00 Uhr) erfasst. Das waren 23 mehr als am Mittwoch. Damit fiel der Zuwachs erneut geringer aus als an den Vortagen. Die Zahl der Sterbefälle gab das Landesamt mit vier an, einer mehr als am Mittwoch.

Bußgelder für Verstöße

Verstöße gegen Reise-, Kontakt- und Öffnungsbeschränkungen sollen nun auch im Nordosten mit Bußgeldern belegt werden. Deren Spanne reicht nach Angaben von Innenminister Lorenz Caffier (CDU) von 100 bis zu 5.000 Euro. Er erwarte, dass die Behörden die Regelungen mit der nötigen Sensibilität anwenden und «dass nicht automatisch der erste Besuch vor Ort zwangsläufig zur Folge hat, dass gleich das ganze Paket ausgepackt wird».

Der Bußgeldkatalog sei im Verbund der norddeutschen Länder abgestimmt und orientiere sich an den Maßgaben in Nordrhein-Westfalen. Wer den gebotenen Mindestabstand zu anderen Personen nicht einhalte, müsse zum Beispiel mit 150 Euro rechnen. Nach Einschätzung Caffiers hält sich die überwiegende Mehrzahl der Menschen aber an die Vorgaben.

Laut Caffier sollen Verkehrskontrollen verstärkt an den Zufahrten zu den Ostsee-Inseln Rügen, Usedom, Hiddensee und Poel, zu Badeorten an der Küste und zur Mecklenburgischen Seenplatte stattfinden. Die Kontrolldichte werde langsam hochgefahren und von Karfreitag bis Ostermontag ihren Höhepunkt erreichen, kündigte der Minister an.

Ferienwohnungen nur für Besitzer aus MV

Ferienwohnungen dürften nur von ihren Besitzern genutzt werden, wenn sie auch in Mecklenburg-Vorpommern ihren Hauptwohnsitz haben. Eigentümern aus anderen Bundesländern blieben Einreise und Nutzung weiterhin verboten.

Caffier stellte klar, dass Studenten mit Erstwohnsitz an ihrem Studienort außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns und Zweitwohnsitz bei den Eltern in MV das Land in der Corona-Krise nicht verlassen müssen. Hintergrund waren Schreiben einiger Kommunen an Menschen mit Zweitwohnsitz, dass sie wegen der vorgeschriebenen Kontaktbeschränkungen nach Hause fahren müssten. Unter den Angeschriebenen waren auch Studenten, die während der Semesterferien bei ihren Eltern sind und nun verunsichert waren.

Der Bedarf der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern an Soforthilfen ist unterdessen unvermindert hoch. Wie das Wirtschaftsministerium mitteilte, gingen bis Donnerstag etwa 27 000 Anträge beim Landesförderinstitut ein. 2765 dieser Anträge seien bisher bewilligt und rund 29 Millionen Euro an Selbstständige und Unternehmen ausgezahlt worden.

Darlehen und Kreditbürgschaften

Neben nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen gewährt das Land Darlehen und Kreditbürgschaften. Finanzminister Reinhard Meyer (SPD) forderte den Bund auf, sich an der staatlichen Absicherung für Kredite an Kleinunternehmen und Mittelständlern zu beteiligen. Das Land bürge bereits für bis zu 90 Prozent, bei den restlichen 10 Prozent sei der Bund gefordert, sagte Meyer. Dies sei im Interesse einer schnellstmöglichen Kreditprüfung nötig. Kleine und mittlere Firmen seien vom Shutdown besonders betroffen, da sie nur selten Rücklagen bilden konnten. Ihnen müsse jetzt schnell geholfen werden.

Unter den Corona-bedingten Einschränkungen leidet die Tourismus-Wirtschaft besonders. Wie der Landestourismusverband mitteilte, meldeten in einer Umfrage 42 Prozent der Befragten Umsatzeinbrüche zwischen 75 und 100 Prozent. Etwa die Hälfte habe angegeben, auf staatliche Hilfen angewiesen zu sein.

Der Landestourismusverband bereite derzeit einen konzeptionellen Ansatz für den Neustart unter veränderten Rahmenbedingungen vor. Er sei dabei auf arbeitsfähige Partner auf Regional- und Ortsebene angewiesen, die mit allen Mitteln unterstützt und stabilisiert werden müssten. Sowohl Orte und Kreise als auch Land und Bund seien angesichts unterschiedlicher Trägerschaft gefragt, hieß es.

(dpa)


 

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