Was der Zoll bei Kreuzfahrturlaubern findet

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Mitbringsel von Reisen sind bei Kreuzfahrturlaubern beliebt, aber nicht alles davon ist legal. Bei routinemäßigen Kontrollen ankommender Urlauber und ihrem Gepäck finden Bundespolizei und Zoll an der Kieler Förde und in Hamburg immer wieder illegale Souvenirs. 

Wenn große Schiffe wie Kreuzfahrtschiff anlegen, sind teilweise mehr als 100 Beamte im Einsatz, teilte eine Sprecherin vom Hauptzollamt in Kiel der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Zahl der Kräfte richte sich auch nach der Art der Kontrolle und hänge davon ab, ob nur die Reisenden überprüft werden, oder ein ganzes Kreuzfahrtschiff inklusive des von Bord gehenden Personals und der Kabinen des Personals kontrolliert werden soll. 

Zigaretten und Salami im Gepäck

Am häufigsten werden bei Kreuzfahrtreisenden in den beiden Städten laut Zoll «Überschreitungen von Reisefreimengen» festgestellt, insbesondere Tabakwaren und alkoholische Getränke. Erlaubt sind laut Zoll 200 Zigaretten pro Person aus Nicht-EU-Staaten. Häufig würden aber größere Mengen im Gepäck entdeckt. Überschreitungen dieser Mengen sind zoll- und steuerpflichtig. 

In Kiel kommen den Angaben zufolge demnach vereinzelt auch Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen, Bargeldmeldungen sowie vereinzelt verbotene Lebensmittel oder andere verbotene Gegenstände vor. 

Das Hauptzollamt in Hamburg berichtet «in mehreren Fällen Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen».

Mit Walsalami im Koffer nach Hause

Dazu zählt auch eingeführtes Walfleisch: Manche Reisende bringen zum Beispiel Walsalami und andere Erzeugnisse dieser geschützten Meeressäuger im Gepäck zurück nach Kiel. Meist stammen diese Walerzeugnisse von Reisen nach oder über Norwegen. Wale und deren Erzeugnisse sind laut Zoll in der Europäischen Union artenschutzrechtlich geschützt. In Norwegen und zum Beispiel in Grönland ist der Verkauf dieser Erzeugnisse rechtlich erlaubt. Im vergangenen Jahr registrierten die Behörden etwa 50 Fälle solcher unerlaubten Einfuhren.

Ein Problem seien außerdem Bilder und Kunstdrucke die Reisende mitbringen: Bei teuren Kunstdrucken gilt die 430-Euro-Regel: Alle gekauften Waren, auch Kunst oder teure Souvenirs, müssen bei Überschreitung der zulässigen Wertgrenze in Höhe von 430 Euro angemeldet werden, teilte die Sprecherin mit. Dies sei in der Praxis ein häufiger Anlass für Nachforderungen.

Strafverfahren drohen bei Überschreitung

Wenn Reisende die Grenzen überschreiten, werden Abgaben erhoben und teilweise Zollzuschläge fällig, teilte die Zollsprecherin mit. Bei schwerwiegenden Verstößen können Beschlagnahmungen und Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren folgen.

Die Zollkontrollen finden laut Zollsprecherin stichprobenartig statt. Eine flächendeckende Kontrolle aller Reisenden oder Waren sei nicht sinnvoll und logistisch nicht umsetzbar «und würde zudem den gesamten Reise- und Wirtschaftsverkehr zum Erliegen bringen». (dpa)


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