Für den gewaltsamen Tod eines türkischen Gastwirts in Würzburg vor mehr als 26 Jahren sollten die Angeklagten nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang büßen. «Und ich beantrage die Schwere der Schuld festzustellen», sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach vor dem Landgericht Würzburg. Damit wäre eine Entlassung der Angeklagten nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.
Der Ankläger sprach von Mord - durchgeführt durch den 50 Jahre alten Angeklagten im Auftrag seines heute 67 Jahre alten Vaters. Die Tat sei heimtückisch erfolgt auf ein arg- und wehrloses Opfer. Zudem lägen niedrige Beweggründe vor. «Es geht um Geld. Es geht um Wucherzinsen. Es geht darum, ein Exempel zu statuieren», sagte Seebach.
Opfer starb im Kugelhagel
Laut Anklage soll der 50-Jährige am 5. Januar 1999 als damals 23-Jähriger den Gastwirt erschossen haben, um einer Geldforderung Nachdruck zu verleihen. Der 55 Jahre alte Türke wurde durch mehrere Schüsse in seiner Gaststätte in Würzburg getötet - laut Anklage wurde die gesamte Trommel des Revolvers leer geschossen. Die Tatwaffe ist bislang nicht gefunden. Im Frühjahr 2024 gingen nach Justizangaben Hinweise zu dem Fall ein, die den Anstoß zu dem Verfahren so lange nach der Tat gaben.