BGN-Sicherheitstipp Reinigungsmittel: Vorsicht mit konzentrierten Lösungen

| War noch was…? War noch was…?

„Erst das Wasser, dann die Lauge, sonst geht sicher ‘was ins Auge“ – den Spruch kennen vielleicht einige noch aus der Ausbildung und er hat es in sich: Häufig werden Reinigungsmittel als konzentrierte Lösungen auf Vorrat gehalten. Bei Bedarf wird dann aus Wasser und Konzentrat eine gebrauchsfertige Reinigungslösung gemischt.

Dabei ist Vorsicht geboten. Denn dieser Arbeitsgang ist nicht ungefährlich und eine Regel gilt immer: Erst das Wasser in den Eimer, dann das Konzentrat. So kann sich die benötigte Mischung langsam und gefahrlos aufbauen. Was passieren kann, wenn man diese Reihenfolge nicht beachtet, zeigt ein Arbeitsunfall:

Die Aushilfe hatte den Eimer bis zur Hälfte mit dem Konzentrat eines Reinigungsmittels gefüllt, das sie sich mit Wasser zu einer fertigen Reinigungslösung verdünnen wollte. Als sie das Wasser hineinschüttete, reagierten die beiden Flüssigkeiten unter starker Hitzentwicklung. Das ätzende Reinigungsmittel kochte im Eimer über und spritzte heftig heraus. Es traf die junge Frau in Gesicht, Hals und Dekolleté. Auch die Kleidung bekam etwas ab.

Nur das schnelle Handeln einer Kollegin verhinderte schwere Verätzungen. Sie spülte der Verletzten sofort die Augen aus und stellte sie unter die Notdusche. Dem Rettungsdienst gab man den Behälter des Reinigungsmittels mit zur Information der Ärzte. Das war klug, denn so wussten die Mediziner sofort, womit sie es zu tun hatten.

Wie es richtig geht

Solche Unfälle lassen sich eigentlich leicht vermeiden. Der erste Schritt dabei ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie zeigt die Gefahren beim Umgang mit Reinigungsmittelkonzentraten auf und aus ihr ergeben sich die notwendigen Schutzmaßnahmen. Alle Beschäftigten, die mit den Konzentraten umgehen, sind unterwiesen, sie kennen die Gefahren und wenden die Schutzmaßnahmen an. Das bedeutet:

  • Zuerst werden die Herstellerangaben zum Mischungsverhältnis gelesen und sie werden befolgt.
  • Bei der Entnahme von Konzentraten aus Vorratskanistern wird eine Dosiereinrichtung verwendet.
  • Bei offenem Umgang mit Reinigungsmittelkonzentraten wird immer persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen, also zumindest Schutzbrille und Schutzhandschuhe. Häufig sind auch größere Kaliber geboten wie chemikalienbeständige Schürze oder Overall, zusätzlicher Gesichtsschutz und Stiefel.

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach einem Brand im Augsburger Hotelturm am 3. Dezember 2025, bei dem ein Bewohner und ein Feuerwehrmann verletzt wurden, ist ein 32-jähriger Tatverdächtiger wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft genommen worden. Ursprünglich wurde von einem technischen Defekt ausgegangen.

Ohne Coca-Cola gäbe es gar keinen Weihnachtsmann, behaupten manche. Warum sein Ursprung nichts mit dem US-Getränkehersteller zu tun hat und bei der Optik ein Pfälzer seine Finger im Spiel hatte.

Die aktuelle Mannschaft der Forschungsstation Neumayer III kann sich auf Hochrippe vom Rind mit Sauce béarnaise, Marktgemüse und Herzoginkartoffeln freuen. Das sagt der Koch, Thorben Koeppen, der ein Jahr lang auf Station gekocht und viele besondere Momente erlebt hat.

McDonald's hat einen mit KI hergestellten Reklamespot nach heftiger internationaler Kritik zurückgezogen. Der Spot erweckt den Eindruck, dass er in Amsterdam gedreht wurde. Doch in Wahrheit war er mit KI am Computer hergestellt worden.

Der mutmaßliche Chef der Entführer widerspricht als Zeuge zentralen Äußerungen von Christina Block. Er berichtet von einer Lagebesprechung und einem besonderen Teddy.

Die Mook-Gruppe, die hochwertige Restaurants wie Zenzakan, Ivory Club, Mon Amie Maxi und das M-Steakhouse betreibt, hatte es jüngst mit Gästen zu tun, die, ohne zu bezahlen, die Restaurants verließen. Da die Fahndung der Polizei ergebnislos blieb, nahmen die Gastronomen die Sache selbst in die Hand – mit Erfolg.

Fast fünf Monate nach Beginn des Block-Prozesses ist überraschend der mutmaßliche Kopf der Entführer als Zeuge beim Landgericht Hamburg erschienen. Für seine freiwillige Aussage sicherten ihm die Ermittlungsbehörden sicheres Geleit zu.

Der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck bleibt weiter auf freiem Fuß. Grund sind eine Krebserkrankung des 76-Jährigen und notwendige Behandlungen außerhalb einer Justizvollzugsanstalt.

Im Hotel Le Méridien Hamburg hat die erste Weihnachtsfeier für obdachlose Menschen stattgefunden. Angesichts der positiven Rückmeldungen gibt es bereits Überlegungen für eine Fortsetzung.

Im andauernden Ermittlungsverfahren wegen der Entführung der Block-Kinder hat die Staatsanwaltschaft Hamburg zwei weitere Beschuldigte aus Israel vernommen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in einem ähnlichen Schritt bereits den Chef einer israelischen Sicherheitsfirma befragt. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt