«Cold Case» - Mord an Gastwirtstochter Claudia Otto vor 36 Jahren bleibt ungelöst

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Der Tod der 1987 ermordeten Gastwirtstochter Claudia Otto aus Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis wird womöglich nie aufgeklärt werden. Das Bonner Landgericht hat den 67 Jahre alten Angeklagten am Dienstag vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Das Urteil war so erwartet worden, nachdem am Tag zuvor Verteidigung wie auch Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hatten.

Das Schwurgericht begründete den Freispruch damit, dass dem Angeklagten die Tat nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden könne.

Die 23-jährige Claudia Otto war in der Nacht zum 9. Februar 1987 erdrosselt in ihrer Wohnung im ersten Stock des Gasthofs ihrer Eltern gefunden worden. Es handelt sich um das „Naafshäuschen“ in Lohmar. Der Vater des Opfers ist der Ehrenpräsident des DEHOGA-Nordrhein, Helmut Otto. Der Täter hatte unter anderem Bargeld und eine Münzsammlung erbeutet. Die Mordkommission nahm nach dem damaligen Stand der Ermittlungen Tatortspuren auf und klebte die Leiche mit Folien ab, um Fasern zu finden. Mehr als 170 Verdächtige wurden überprüft, auch von ihnen wurden Faserspuren genommen.

Spur 174 war die des jetzigen Angeklagten, der damals wiederholt in dem Lokal zu Gast war, aber als Täter ausgeschlossen wurde. Erst ein Jahr später, als er im Sauerland ein Kind und dessen Großmutter im Zusammenhang mit einer geplanten Entführung ermordete, geriet er im Fall Otto erneut in Verdacht – wieder ohne Ergebnis. Wegen dieses Doppelmordes saß er 32 Jahre in Haft.

2016 nahm sich eine Sondereinheit des Landeskriminalamts (LKA) noch einmal den «Cold Case» vor und identifizierte auf der Basis neuer Analysemethoden zwei DNA-Spuren des Angeklagten auf der Leichenfolie von Claudia Otto. Eine vor zwei Wochen vorgestellte neue Untersuchung der Münchener Rechtsmedizin entlastete den Angeklagten aber. Sie hatte keine DNA-Spuren von ihm an der Leichenfolie finden können. Das Gericht stellte fest, dass im LKA möglicherweise die Leichenfolie und die sogenannte Info-Folie mit den Faserspuren des Verdächtigen neben- oder übereinander gelegen hatten und die DNA möglicherweise so übertragen wurde.

Der 67-Jährige wird für jeden Tag der Untersuchungshaft, die er vom 26. April bis zum 1. Dezember 2022 verbüßt hatte, mit 75 Euro entschädigt. Seine Verteidiger kündigten an, noch mehr Geld einzufordern, weil ihr Mandant wegen des Tatverdachts und schwebender Ermittlungen im Fall Otto nicht nach 25 Jahren aus der Strafhaft entlassen worden sei. Damit habe er sieben Jahre zu viel im Gefängnis gesessen. (mit dpa)


 

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