Überraschend soll am Dienstag (13.00 Uhr) im Fall der vor 36 Jahren ermordeten Gastwirtstochter Claudia Otto aus Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis das Urteil gefällt werden. Beobachter erwarten, dass das Bonner Landgericht den Angeklagten freispricht, nachdem am Montag sowohl Staatsanwaltschaft wie Verteidigung auf Freispruch plädiert hatten. Das einzige Beweismittel des Gerichts war eine DNA-Spur, die 1987 mit Klebefolie vom Leichnam der jungen Frau genommen worden war.
Ein neues Gutachten der Münchener Rechtsmedizin aber hatte den Angeklagten entlastet. Sie hatte keine DNA-Spuren von ihm an der Leiche finden können. Ein früheres DNA-Gutachten des Instituts hatte noch auf einen genetischen Fingerabdruck des Angeklagten hingewiesen. Das Gericht beauftragte jedoch eine erneute Analyse, weil die Probe im Labor anscheinend nicht sachgerecht untersucht worden war.














