Corona-Hilfen: Hotelier wegen Subventionsbetrugs verurteilt

| War noch was…? War noch was…?

Ein Hotelier aus dem Landkreis Ebersberg wurde vor dem Amtsgericht München wegen Subventionsbetrugs verurteilt. Wie der Merkur berichtet, hatte der Mann unberechtigt Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von rund 70.000 Euro für einen Hotelbetrieb in München beantragt und erhalten.

Verkauf der Immobilie kurz nach Antragstellung

Laut Anklage erfolgte die Beantragung der Fördermittel zu einem Zeitpunkt, als der Verkauf der Hotelimmobilie bereits feststand. Nur wenige Tage nach der Antragstellung im September 2020 wurde das Objekt für 3,7 Millionen Euro an einen Wiesnwirt veräußert. Der Angeklagte nutzte den Verkaufserlös nach eigenen Angaben, um Kredite und Verbindlichkeiten des Hauses zu tilgen, die sich laut seinen Ausführungen auf etwa eine Million Euro beliefen.

Geständnis nach anfänglichem Leugnen

Zu Beginn der Verhandlung bestritt der Hotelier die Vorwürfe und verwies auf technische Probleme bei den Antragsportalen, die eine frühere Einreichung verhindert hätten. Zudem versuchte er, die Verantwortung teilweise auf eine Mitarbeiterin zu übertragen, die das Formular formell eingereicht hatte. Amtsrichter Robert Grain wies diese Argumentation zurück und betonte die Informationspflicht gegenüber der IHK bezüglich des anstehenden Verkaufs.

Nach einem Rechtsgespräch legte der Angeklagte schließlich über seine Verteidigung ein Geständnis ab. Im Gegenzug wurde ein Teil der Anklage wegen geringer Schuld eingestellt.

Urteil und Bewährungsauflagen

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Als Bewährungsauflage muss der Hotelier eine Wiedergutmachung in Höhe von 50.000 Euro an die IHK leisten. Der Verurteilte, der nach der Veräußerung des Hotels ein heute noch bestehendes Unternehmen im Bereich koreanisches Fast-Food gründete, war zuvor mit dem Versuch gescheitert, eine Catering-Firma zu etablieren. Ein entsprechendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hatte er verloren.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit Juli wird in Hamburg der Fall um die Entführung zweier Kinder von Christina Block verhandelt. Nun äußert sich der Verteidiger der Unternehmerin zu einem angeblichen Treffen seiner Mandantin.

Das Restaurant Wintzell’s Oyster House in Alabama löst ein Jahrzehnte altes Versprechen ein und serviert einem 80-Jährigen und seinem Vater kostenlose Austern. Die Einlösung der historischen Offerte sorgt für internationale Aufmerksamkeit.

Seit Juli wird vor dem Landgericht Hamburg der Fall um die Entführung zweier Kinder der Unternehmerin Christina Block verhandelt. Im Gerichtssaal kommt es wieder zu Wortgefechten.

In einem Lokal in Raunheim nahe dem Frankfurter Flughafen sind zwei Menschen getötet worden. Am Vormittag lief eine Fahndung mit Hubschrauber und einem größeren Polizeiaufgebot nach dem noch unbekannten Schützen. Viele Details sind noch nicht bekannt.

Der spektakuläre Transport des Airbus «Kurt Schumacher» in den Serengeti-Park zieht ein juristisches Nachspiel nach sich. Während der Umbau zum Flugzeug-Restaurant läuft, fordert der Park 2,4 Millionen Euro Schadenersatz von einer Logistikfirma.

Der niederösterreichische Vier-Hauben-Koch Bernhard Zimmerl unterstützte Wolfgang Puck zum dritten Mal bei der Verpflegung der Oscar-Preisträger in Los Angeles und servierte österreichische Klassiker in exklusiver Variation.

Star-Koch Wolfgang Puck tischte nach der Oscar-Gala wieder für die prominenten Gäste auf - in diesem Jahr zum 32. Mal. Der Österreicher kennt die Vorlieben der Stars. Und er findet, sie sollten mehr essen.

Ein 47 Jahre alter Mann soll in einem Hotel in Werne im Münsterland seine Mutter erstochen und sich danach selbst mit einem Messer schwer verletzt haben. Zum Motiv gab es zunächst keinerlei Angaben. Eine Mordkommission ermittelt. 

Die Staatsanwaltschaft Stralsund stellt die Ermittlungen nach dem tödlichen Kohlenmonoxid-Austritt in einem Hotel auf Usedom ein. Ein technischer Defekt am Blockheizkraftwerk wurde als Ursache identifiziert, ein strafbares Verschulden konnte jedoch nicht nachgewiesen werden.

Hätte eine Kontaktaufnahme der Polizei zu Christina Block unmittelbar nach der Entführung ihrer Kinder ihre Unschuld belegen können? So argumentiert ihr Verteidiger nach der Aussage einer Polizistin.