«Das Leben hat mich weit nach oben geführt und nun wieder ganz nach unten», sagt Alfons Schuhbeck vor dem Landgericht München I. Er habe gedacht: «Ich darf nur Gas geben, sonst bin ich keiner und verliere alles, was ich aufgebaut habe.» Dann legt er ein Geständnis ab im neuen Prozess gegen ihn.
«Ich will mich diesem Verfahren stellen und räume den Sachverhalt der Anklage ein», liest er aus einer Erklärung vor. «Den angerichteten Schaden und die Sorgen und Nöte meiner Gläubiger bereue ich zutiefst. Ich entschuldige mich dafür.»
Deal: Vier Jahre bis vier Jahre und acht Monate
Damit räumt der 76-Jährige die Vorwürfe der Insolvenzverschleppung und des Betrugs mit Coronahilfen ein. Das Geständnis ist Teil eines sogenannten Deals zwischen allen Verfahrensbeteiligten. Schuhbeck erwartet nun - wenn sich im Prozess nichts ergibt, was dem entgegensteht - eine Gesamtstrafe zwischen mindestens vier und höchstens vier Jahren und acht Monaten.
Darin eingerechnet sind allerdings schon die drei Jahre und zwei Monate, zu denen das Landgericht Schuhbeck bereits im Jahr 2022 wegen Steuerhinterziehung verurteilt hatte. Eine solche rückwirkende Bildung einer Gesamtstrafe ist dann vom Gesetzgeber vorgesehen, wenn die Taten zeitlich so liegen, dass sie auch schon im ersten Prozess hätten angeklagt werden können. Und das ist hier der Fall, weil sie sich auf die Zeit vor dem letzten Urteil beziehen.
Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Anne Leiding, erläutert, darf es nicht zulasten eines Angeklagten gehen, wenn die Staatsanwaltschaft für die Ermittlungen und die Anklageerhebung länger braucht.
Schuhbeck wusste schon lange vor Insolvenz von der Pleite
Laut aktueller Anklage hat Schuhbeck in zahlreichen Fällen - schon lange, bevor für seine Restaurants, seinen Partyservice oder seinen Gewürzladen Insolvenz beantragt wurde - gewusst, dass die Unternehmen pleite sind. Dann soll er während der Pandemie zu Unrecht Coronahilfen beantragt haben, um die finanziellen Löcher zu stopfen.
Die Hilfen hätte er laut Staatsanwaltschaft gar nicht beantragen dürfen, weil die jeweiligen Unternehmen «bereits vor der Corona-Krise in erheblicher wirtschaftlicher Notlage» gewesen seien. Fast zwei Stunden lang dauert es, bis Staatsanwältin Stephanie Bachmeier die umfangreiche Anklage verlesen hat.