Lars Schwarz, Bürgermeister der Stadt Gnoien und Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes in Mecklenburg-Vorpommern, stand vor dem Rostocker Amtsgericht. Der Vorwurf: Schwarz soll gemeinsam mit einer weiteren Person insgesamt 2.000 Euro aus einem gefundenen Portemonnaie entnommen haben.
Wie der NDR berichtete, sollte sich der Fall vor zwei Jahren im „Grand Hotel Heiligendamm“ ereignet haben. Vor Gericht wurde dem Dehoga-Chef vorgeworfen, gemeinsam mit einer zweiten Person eine Geldbörse gefunden und aus dieser Geld entwendet zu haben. Erst dann sollten sie das Portemonnaie an der Rezeption abgegeben haben. Das behauptete zumindest der Berliner Zahnarzt, dem die Börse gehörte und der mit Geld eigentlich die Hotelrechnung begleichen wollte.
Der Prozess endete jedoch mit einem Freispruch für Schwarz. Der Vorwurf könne nicht aufrechterhalten werden, erklärte der Richter. Demnach könne nach der Auswertung von Videomaterial nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Personen das Geld entnommen und das Portemonnaie wieder abgelegt haben. Dafür fehlten auf den Aufzeichnungen die entscheidenden drei Minuten.
Die Entscheidung des Gerichts sei ein Freispruch erster Klasse, sagte Schwarz gegenüber dem Nordkurier. Er sei sich von Beginn an keiner Schuld bewusst gewesen, so Schwarz weiter. Das Urteil sei ein gutes Zeichen für den Rechtsstaat, erläuterte Schwarz gegenüber der Ostseezeitung. Richter Horstmann habe aber auch davon gesprochen, dass sich Lars Schwarz und seine Begleitung durchaus verdächtig gemacht hätten und sich in widersprüchlichen Aussagen gegenüber den Polzeibeamtem verwickelt hätten, berichtet der Nordkurier online.
Scharfe Kritik an der Ermittlungsarbeit der Polizei kam sowohl vom Gericht als auch von den beiden Anwälten der Angeklagten.