Doch kein Totschlag: BGH mildert Urteil im Fall um zerstückelten Koch ab

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Im Fall um einen in Köln getöteten und zerstückelten Koch aus einem China-Restaurant, kann der Verurteilte auf eine mildere Strafe hoffen. Seine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte teilweise Erfolg. Der Chinese, ein ehemaliger Kollege des Opfers, sei der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, stellten die obersten Strafrichter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss fest. Das Kölner Landgericht hatte den Mann im Januar 2019 zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt - wegen Totschlags.

Das Urteil stützte sich damals auf Indizien. Das Gericht ging davon aus, dass die beiden Köche immer wieder aneinandergeraten waren. Höhepunkt war eine Prügelei auf offener Straße im Juli 2016, bei der der später Verurteilte viel hatte einstecken müssen. Aus Zorn habe er seinen Landsmann wenig später getötet und anschließend zerteilt - mit Vorsatz und so, «wie er es im Rahmen seiner Kochausbildung gelernt» habe (Tageskarte berichtete). Der genaue Ablauf blieb letztlich aber offen. Der Chinese hatte die Tat bestritten. Die Einzelteile der Leiche tauchten später an zwei unterschiedlichen Orten in der Stadt auf. Kinder fanden sie.

Der BGH kam nun zu dem Schluss, dass der Koch bei seiner Attacke auf den Kollegen nicht zwangsläufig auch dessen Tod in Kauf genommen haben muss. Es sei denkbar, dass er ihn nur habe verletzen wollen. Das Landgericht müsse sich nun erneut mit dem Fall befassen und über ein neues Strafmaß befinden, sagte der Anwalt des Chinesen der Deutschen Presse-Agentur. Das sei ein Erfolg. Es bestehe nun Hoffnung, dass die Strafe abgemildert werde.


 

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