Ehemaliger BND-Chef Hanning will doch nicht im Block-Prozess aussagen

| War noch was…? War noch was…?

Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, will nun doch nicht als Zeuge im Prozess um die Entführung der Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block aussagen.

Sein Anwalt habe dem Landgericht mitgeteilt, dass sein Mandant sich endgültig entschieden habe, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, und darum gebeten, seine Abladung zu verfügen, sagte eine Gerichtssprecherin. Hanning ist für kommenden Mittwoch als Zeuge geladen.

Hanning hatte vor zwei Wochen Aussage angekündigt 

Das Gericht habe den Schriftsatz seines Anwalts an die Verfahrensbeteiligten übermittelt, sagte die Sprecherin. Diese hätten jetzt Gelegenheit zur Stellungnahme. Anschließend werde entschieden, ob der Zeuge kurzfristig abgeladen wird. 

Vor gut zwei Wochen hatte Hanning sich noch anders geäußert: «Selbstverständlich werde ich aussagen und mich nicht auf mein Zeugnisverweigerungsrecht zurückziehen», hatte er der «Bild»-Zeitung gesagt. Wie es jetzt zu dem Sinneswandel kam, war zunächst unklar. Hannings Anwalt war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. 

Es geht um Vorfall aus 2022

In dem aktuellen Prozess geht es um die Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Vaters in Dänemark zur Mutter nach Deutschland. Block ist angeklagt, diesen Auftrag nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit erteilt zu haben - sie bestreitet das.

Gut ein Jahr vor der Rückholaktion der Kinder soll es bereits einen gescheiterten Entführungsversuch gegeben haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte Mitte September mitgeteilt, dass sie wegen des Vorfalls im Jahr 2022 gegen August Hanning ermittelt. Die Ermittlungen dauern weiter an.

Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes und ein pensionierter Beamter des Landeskriminalamts (LKA) Hamburg sehen im Verdacht, als Verantwortliche einer Sicherheitsfirma einen Auftrag von Christina Block zur Kindesentziehung angenommen zu haben, wie die Behörde vor gut einem Monat mitteilte. Für den Auftrag sollen mehr als 100.000 Euro gezahlt worden sein. 

Diese beiden Beschuldigten gehören aber nicht zu den Angeklagten im aktuellen Block-Prozess. Hannings Verteidiger Kruse hatte dazu erklärt: «Die gegen ihn erhobenen falschen Vorwürfe weist mein Mandant entschieden zurück.» Es gilt die Unschuldsvermutung. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Sie gilt als eines der Wahrzeichen des Hamburger Hafens: Die «Cap San Diego». Der Anfang der 1960er-Jahre gebaute Stückgutfrachter ist ein maritimes Denkmal, das inzwischen auch als schwimmendes Hotel dient. An seinem Erhalt beteiligt sich der Bund.

Ein Mädchen wird aus dem Erlebnisbad Rulantica in Südbaden gelockt und missbraucht. Nun ist der Täter verurteilt worden. Zurück bleiben Albträume und viel Kritik am größten deutschen Freizeitpark.

Rechnungen erst mal nicht zu bezahlen, hat dem Schauspieler schon in Österreich Ärger vor Gericht eingehandelt. Jetzt ist in München ein Strafbefehl rechtskräftig geworden.

Der Trend zur Humanisierung erreicht den Napf: Das neue YouTube-Format „Dog’s Kitchen“ mit TV-Koch Mike Süsser beleuchtet die Parallelen zwischen moderner Gastronomie und hochwertiger Tiernahrung.

Wenige Hotels in Dubai sind so bekannt - und teuer - wie das Burj al Arab. Jetzt kommt es dort im Zuge der Eskalation in der Region zu einem Brand. Das Medienbüro spricht von einem «kleinen» Vorfall.

Entführte Kinder, verfeindete Ex-Ehepartner, angeklagte Promis und frühere Geheimdienstler: Viele Details im Fall Block klingen wie ein übertriebener Krimi. Wie geht der Hamburger Prozess nun weiter?

Ein Hotelgast hat beim Duschen einen Feuerwehreinsatz ausgelöst. Wegen der ausgiebigen und heißen Dusche rückten fünf Feuerwehrfahrzeuge und 28 Einsatzkräften an.

Sieben Streifenwagen, ein gestohlenes Taxi und ein Hotelgast auf der Flucht: Was die Polizei zu einer Verfolgungsfahrt zwischen Scharbeutz und Travemünde sagt.

Wegen vorenthaltener Sozialabgaben in Höhe von 98.000 Euro wurden die Inhaberin und der Geschäftsführer eines Freiburger Restaurants zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Ermittlungen des Zolls deckten die jahrelangen Falschmeldungen auf.

Ein jahrelanger Rechtsstreit um ein kostenloses Zimmer im New Yorker Hotel endet mit einer Verurteilung wegen Betrugs. Ein Gast nutzte eine Gesetzeslücke von 1969, um über fünf Jahre mietfrei zu wohnen und zeitweise das Eigentum am gesamten Hotel zu beanspruchen.