Endspurt im Block-Prozess

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Bei einem Schlagabtausch um ein angebliches Treffen der Angeklagten Christina Block mit den mutmaßlichen Entführern ihrer Kinder haben die Anwälte im Prozess scharfe Worte gewählt. Die Unternehmerin hatte in einer langen Erklärung vor dem Landgericht Hamburg erneut bestritten, kurz vor der Silvesternacht 2023/24 in einem Konferenzraum mit dem maskierten Team gesprochen zu haben. Sie habe nichts von den Plänen gewusst.

Die Nebenklage bezeichnete Blocks Aussage als «höchst abenteuerlich». Das Treffen am 28. Dezember sei eindeutig bewiesen, sagte Anwalt Philip von der Meden, der Blocks Ex-Mann Stephan Hensel vertritt.

Komplexe Vorgeschichte

Der Vater hatte den Jungen und das Mädchen im August 2021 nach einem Wochenendbesuch nicht zur Mutter zurückgebracht hatte. Christina Block, Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette «Block House», Eugen Block, hatte danach zweieinhalb Jahre lang keinen Kontakt zu ihnen. In einem langen Sorgerechtsstreit erhoben die zerstrittenen Eltern heftige Anschuldigungen gegeneinander. 

Die Anklage wirft Christina Block vor, eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, den damals zehnjährigen Sohn und die 13 Jahre alte Tochter nach Deutschland zu entführen. Die 53-Jährige bestreitet das. Die Hauptangeklagte hatte in ihrer neuen Erklärung wieder ihre Unschuld beteuert.

Aufnahmen aus Überwachungskamera

Block unterstrich in ihrer Einlassung, sie sei an dem 28. Dezember 2023 aus anderen Gründen kurz in dem zur Block-Gruppe gehörenden Hotel «Grand Elysée» gewesen. Die Prozessbeteiligten nahmen auch die Aufnahmen einer Überwachungskamera in Augenschein, die an diesem Tag gemacht worden waren. Diese zeigen nach Angaben der Vorsitzenden Richterin, Isabel Hildebrandt, Christina Block beim Betreten und Verlassen des Hotels mit einer Tüte. Für Zuschauer waren die an eine Wand projizierten Bilder schlecht erkennbar.

Blocks Verteidiger Ingo Bott betonte, seine Mandantin sei anschließend beim Sport gewesen. Das mache man wohl kaum, wenn man gerade angeblich mit maskierten Männern über eine bevorstehende Entführung gesprochen habe.

Die Beschuldigten aus Israel hatten als Zeugen vor Gericht von einem Treffen berichtet, allerdings mit Abweichungen - etwa zur Uhrzeit. Was das bedeutet, wird unterschiedlich gedeutet: Für Blocks Verteidigung ist es ein Beleg, dass die Israelis lügen. Nach Überzeugung der Nebenklage machen die Abweichungen die Aussagen authentisch.

Israeli: «Sie ist letztendlich eine arme Mutter»

Auch ein 37 Jahre alter Angeklagter aus Israel hatte von so einer Zusammenkunft erzählt. Sein Verteidiger Sascha Böttner meint den Grund zu kennen, warum Block das Treffen abstreitet: Wenn es stattgefunden hat, «bricht die Verteidigungsstrategie zusammen», wie Böttner sagte. Nach Zeugenaussagen soll Block dem Team an dem Tag gedankt und ihm viel Glück gewünscht haben.

Der 37-Jährige selbst ergriff auch das Wort, nahm aber nicht direkt zu dem Thema Stellung. Mit Blick auf die Erklärung von Christina Block sagte er: «Ich kann es verstehen und gleichzeitig nicht verstehen, wenn sie ihrer Strategie weiter folgt.» Der Israeli fügte nach den Worten eines Dolmetschers hinzu: «Sie ist letztendlich eine arme Mutter, die ihre Kinder verloren hat.» Er bekräftigte auf Deutsch, dass er die Kinder nur habe retten und zu ihrer Mutter zurückbringen wollen.

Verteidiger von Mitangeklagtem widerspricht Block

Auch der Verteidiger des mitangeklagten Anwalts der Unternehmer-Familie widersprach der Erklärung von Christina Block in einem Punkt. Blocks Eltern hatten im Januar 2023 versucht, mit ihren Enkelkindern Kontakt aufzunehmen. Dafür waren sie in Begleitung des ebenfalls angeklagten Familienanwalts Andreas Costard vor das Haus in Dänemark gefahren. Ins Autofenster hatten sie Plakate gehängt, auf denen Botschaften standen wie: «Wir warten auf euch. Unsere Türen stehen immer offen. Oma und Opa.» 

Nach Angaben von Christina Block hatte ihr Vater Eugen Block eigenmächtig gehandelt. Sie sei in die Aktion nicht eingebunden gewesen. Costards Verteidiger Marko Voß sagte dagegen, wenige Tage vor der Fahrt habe sie eine E-Mail an ihre Mutter Christa Block geschrieben, in der sie den Großeltern präzise Vorgaben für die Fahrt gemacht habe. Sogar die Botschaften für die Plakate habe sie vorgegeben. Die E-Mail widerlege also Blocks Angaben, meinte Voß. Blocks Verteidiger bestritt das.

Befangenheitsantrag abgelehnt

Zu Beginn des Verhandlungstages wies das Gericht eine Reihe von Anträgen der Verteidiger zurück, darunter einen Befangenheitsantrag von Bott gegen die Vorsitzende Richterin. Der Verteidiger hatte damit auf eine Pressemitteilung des Gerichts reagiert. Darin hatte eine Pressesprecherin mitgeteilt, dass eine psychiatrische Sachverständige erklärt habe, die Kinder hätten bei der Entführung eine massive Traumatisierung erlitten. Die Ärztin hatte ihr Gutachten in nicht öffentlicher Sitzung vorgetragen.

Sollte Hildebrandt von der Pressemitteilung gewusst oder sie veranlasst haben, habe sie gegen das Gebot der Zurückhaltung verstoßen, hatte Bott erklärt. In der Zurückweisung des Antrags erinnerte die Richterin daran, dass die Anwesenheit der Pressesprecherin im Saal zugelassen gewesen sei und diese nur ihre Arbeit gemacht habe. 

Der Prozess soll nach einer gut dreiwöchigen Pause am 21. September fortgesetzt werden. Dann will Blocks Verteidiger weitere Beweisanträge stellen. Hildebrandt kündige die Vernehmung der Angeklagten zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen an. (dpa)


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