Europa-Park streicht Hundeshow nach Misshandlungs-Vorwürfen

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Der Europa-Park hat nach Vorwürfen eine Zirkusnummer mit einem Hunde-Dompteur aus dem Programm gestrichen. Zuvor hatten Medien berichtet. Danach soll auf Videos zu sehen sein, wie ein Dompteur einen Hund mit einem Seil schlägt. Auch die Tierrechtsorganisation Peta hatte den Fall öffentlich gemacht. Woher der Hundehalter stammt, wollte der Europa-Park mit Verweis auf den Datenschutz nicht preisgeben. 

Hunde-Dompteur darf nicht mehr auftreten

Der Europa-Park teilte mit, die Vorstellung mit dem Hunde-Dompteur sei nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus dem Programm genommen worden. «Der Umgang mit den Tieren macht uns sehr betroffen», hieß es. Der Umgang stehe im klaren Widerspruch zu den Werten des Europa-Parks. «Wir haben direkt nach dem Bekanntwerden, bereits vor dem Hinweis durch die Peta, entschieden, die betreffende Darbietung umgehend aus dem Programm zu nehmen», sagte ein Sprecher den «Badischen Neuesten Nachrichten».

Nach Angaben von Kai Hockenjos vom Landratsamt des Ortenaukreises, hatte der Europa-Park selbst das Veterinäramt eingeschaltet. «Unser Amt für Veterinärwesen nimmt Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Tierschutzrecht grundsätzlich sehr ernst und geht diesen mit der gebotenen Sorgfalt und Konsequenz nach», sagte Hockenjos der Zeitung.

Kontrolle auf Ersuchen des Europa-Parks

In diesem Fall sei auf Ersuchen des Europa-Parks Rust am 16. Dezember eine tierschutzrechtliche Kontrolle der dort im Rahmen des Winterzirkus eingesetzten Hunde sowie der zugehörigen Hunde-Tierhaltung durchgeführt worden. Bei dieser Vor-Ort-Kontrolle seien keine Verstöße gegen das geltende Tierschutzrecht festgestellt worden, sagte der Sprecher dem Blatt.

Am Tag darauf gingen beim Veterinäramt demnach zusätzliche Hinweise in Form mehrerer kurzer Videos ein, die einen möglichen tierschutzwidrigen Umgang mit einem Hund dokumentieren. Die Sichtung dieses Materials ergab, dass auf einem der Videos ein klar tierschutzwidriges Verhalten gegenüber einem Hund zu erkennen sei, sagt Hockenjos. Daraufhin habe das Amt Anzeige bei der Polizei in Offenburg erstattet. 

Zirkusunternehmen unterliegen den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und benötigten eine behördliche Erlaubnis. Zuständig dafür sei grundsätzlich das Veterinäramt am Wohnsitz des Antragstellers. «Das hierfür zuständige Veterinäramt wurde durch uns bereits umgehend informiert, um das weitere Vorgehen behördenübergreifend abzustimmen», sagte Hockenjos. (dpa)


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