«Mache Rückführung» - Zeugin schildert Gespräch mit Christina Block

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Im Block-Prozess hat die Hauptermittlungsführerin der Hamburger Polizei ihr erstes Gespräch mit der angeklagten Mutter nach der Silvesternacht 2023/24 geschildert. «Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung» - das habe Christina Block am 3. Januar gesagt, berichtete die Kriminalbeamtin als Zeugin im Gerichtssaal. Sie habe diesen Satz so wichtig gefunden, dass sie ihn unmittelbar nach Verlassen des Wohnhauses der Unternehmerin in ihr Merkbuch geschrieben habe.

Christina Block ist angeklagt, eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihren damals 10-jährigen Sohn und die 13 Jahre alte Tochter vom Wohnort ihres Ex-Manns nach Deutschland zu entführen. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette «Block House», Eugen Block, beteuert ihre Unschuld.

Vater hatte Kinder 2021 bei sich in Dänemark behalten

Vorausgegangen war ein langer Sorgerechtsstreit, nachdem der Vater Stephan Hensel die beiden jüngsten Kinder nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht wie vereinbart zur Mutter zurückgebracht hatte. Er hatte Gewaltvorwürfe gegen seine Ex-Ehefrau erhoben, die diese bestreitet. Die 52-Jährige beschuldigt ihn wiederum, die Kinder manipuliert zu haben. Die Unternehmerin hat laut eigener Aussage seit Jahren keinen Kontakt zu dem Jungen und dem Mädchen.

Am 3. Januar 2024 habe die Polizei aus der Zeitung erfahren, dass Frau Block mit den Kindern wieder in Hamburg sei, sagte die 44 Jahre alte Polizistin. Begleitet vom Jugendamt seien Beamte zu Blocks Haus gefahren und hätten geklingelt. Sie habe Frau Block in dem Gespräch mitgeteilt, dass ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet worden sei.

Daraufhin sei der Satz von Block gefallen, dass es lediglich um eine Rückführung gehe, sagte die Hauptermittlungsführerin. Blocks Verteidiger Ingo Bott widersprach der Verwertung dieser Äußerung. Seine Mandantin sei zuvor nicht richtig von der Polizeibeamtin belehrt worden.

In dem Prozess hatten mehrere Verteidiger seit Beginn betont, dass der Anklagevorwurf Kindesentziehung aus ihrer Sicht unsinnig sei, weil ihre Mandanten davon ausgehen mussten, dass zum Tatzeitpunkt nach deutschem Recht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Kinder bei der Mutter lag.

Dänen lehnten Rückführung der Kinder einst ab

Das Oberlandesgericht in Hamburg hatte im Herbst 2021 entschieden, dass die beiden jüngsten Kinder zu ihrer Mutter zurückkehren müssen. Es sprach der Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Die dänische Justiz erkannte zwar an, dass die Kinder unrechtmäßig nach Dänemark gebracht wurden, lehnte aber eine Rückführung gegen deren Willen ab.

Laut Anklage sollen Mitarbeiter der israelischen Sicherheitsfirma den Jungen und das Mädchen am Neujahrstag 2024 zu einem Bauernhof in Baden-Württemberg gebracht haben. Von dort holte Christina Block sie nach Hamburg. Am 5. Januar 2024 entschied das Oberlandesgericht, dass die Kinder zu ihrem Vater zurückkehren sollen.

Videovernehmung israelischer Zeugen möglich

In dem Prozess gibt es sechs Mitangeklagte. Darunter ist Blocks Lebensgefährte, der Ex-Sportmoderator Gerhard Delling. Auch der 66-Jährige bestreitet, etwas Unrechtes getan zu haben. Angeklagt ist ferner ein Israeli, der seine Beteiligung an der Entführung gestanden hat.

Die für das Verfahren entscheidenden Vernehmungen von weiteren Beschuldigten aus Israel können laut Gericht wegen des Iran-Kriegs derzeit nicht in Hamburg stattfinden. Sollte sich das bis zur nächsten Woche nicht ändern, werde es eine Videovernehmung geben, kündigte die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt an.

Der Verteidiger eines ebenfalls angeklagten Familienanwalts, Marko Voß, betonte, die Beweiskraft sei dann aber massiv herabgesetzt. Er wollte zudem wissen, ob das Gericht denn Nachweise verlangt habe, dass es wirklich keinen Weg für die Zeugen gebe, in Hamburg zu erscheinen. Die Vorsitzende Richterin erklärte, das hätten ihr die Anwälte der Betreffenden versichert. «Ich kann niemanden zwingen, unter Kriegsbedingungen anzureisen.» (dpa)


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