Familie in Istanbul vergiftet - Emotionen bei Prozessauftakt

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Der Prozess um den Tod einer vierköpfigen Hamburger Familie in Istanbul hat emotional und mit gegenseitigen Schuldzuweisungen der Angeklagten begonnen. Im November waren die Eltern und ihre beiden kleinen Kinder im Türkei-Urlaub gestorben - laut Anklage aufgrund einer Vergiftung durch ein im Hotel verwendetes Insektizid. Vor Gericht stehen sechs Angeklagte - darunter der Besitzer des Hotels, in dem die Familie untergebracht war, sowie der Chef einer Schädlingsbekämpfungsfirma. Ihnen drohen mehr als 22 Jahre Haft.

Schon vor Beginn der Verhandlung äußerten sich Hinterbliebene der Familie. Unter Tränen sagte die Mutter des gestorbenen Mannes, dass ihre Familie niemals dorthin gegangen wäre, wenn sie gewusst hätte, dass Pestizide in ihrem Urlaubshotel angewendet würden. Der Vater und der Bruder des Mannes forderten die höchstmögliche Strafe. Manchmal werde er noch heute nachts wach und dann falle ihm ein, dass seine Familie weg sei und er bekomme Panikattacken, sagte der Bruder des Verstorbenen. 

Die Familie war während ihres Urlaubs in Istanbul im vergangenen November zunächst mit dem Verdacht einer Lebensmittelvergiftung ins Krankenhaus gekommen. Zuerst starben die 27-jährige Mutter und die Kinder im Alter von drei und fünf Jahren - nach mehreren Tagen auf der Intensivstation starb auch der 38 Jahre alte Vater. Ein Gutachten stellte später eine Vergiftung durch Aluminiumphosphid - ein schädliches Insektizid - fest.

Vor allem die Angehörigen und auch viele Anwesende im Gerichtssaal trieb die Frage um: Wer ist verantwortlich für diese Tragödie?

Angeklagte weisen Schuld von sich

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten «bewusste fahrlässige Tötung» vor und fordert der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu zufolge zwischen zwei Jahren und acht Monaten bis zu 22 Jahren und fünf Monaten Haft.

Die Beschuldigten wiesen sich gegenseitig die Verantwortung zu. Der Hotelbesitzer zeigte sich ergriffen vom Tod der Familie, er wies die Schuld am Tod der Hotelgäste vor Gericht jedoch von sich. Er habe zwar jemanden beauftragt, um einen Schädlingsbefall in einem Zimmer zu bekämpfen. Es sei jedoch nicht seine Pflicht gewesen zu recherchieren, ob die von ihm beauftragte Firma über gültige Zertifikate verfügte.

Er habe zudem seine Mitarbeiter angewiesen, niemanden in das behandelte Zimmer einzuchecken, sagte der Hotelbesitzer. Über die Beschaffenheit und Risiken der Lüftungsschächte des Hotels habe er nichts gewusst. 

Der Anwalt und Freund der Familie, Yasar Balci, hatte der dpa zuvor gesagt, das giftige Gas habe über einen Lüftungsschacht in das Zimmer gelangt sein können. Er habe später das Zimmer selbst betreten und noch die persönlichen Gegenstände der Familie abgeholt. «Sie hatten ein Prinzessinnenkleid für ihre Tochter und ein Galatasaray-Trikot für ihren Sohn gekauft», sagte er sichtlich mitgenommen.

Mangelnder Arbeitsschutz und fehlende Ausbildung

Auch der Chef der Schädlingsbekämpfungsfirma, der gemeinsam mit seinem Sohn und dem eingesetzten Mitarbeiter angeklagt ist, streitet die Vorwürfe ab. Beim Finanzamt sei die Firma als Reinigungsfirma registriert gewesen, staatliche Behörden hätten das nicht überprüft. 

Der Mitarbeiter, der die Behandlung durchgeführt hatte, gab an, als Putzkraft angestellt worden zu sein - ohne Zertifikat. Er selbst sei nur mit einer Staubmaske geschützt gewesen. Er bestreitet, Aluminiumphosphit verwendet zu haben. Hätte er gedacht, dass die genutzten Mittel giftig seien, hätte er sie nicht verwendet, sagte der angeklagte Mitarbeiter. 

Laut einem rechtsmedizinischen Gutachten wurde im Hotelzimmer der Familie das toxische Gas Phosphin entdeckt, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete. Dieses kann bei Menschen unter anderem zu Leber- und Nierenfunktionsstörungen führen und beim Einatmen lebensbedrohlich sein. Unklar ist, wie die Schädlingsbekämpfungsfirma an die Chemikalien gelangte, die sie nach Aussagen des Mitarbeiters häufiger verwendete. 

Im Gericht forderte eine Anwältin der Angeklagten unterdessen weitere Nachweise durch Labortests und nicht nur ein einziges Gutachten. Es sei zweifelhaft, ob tatsächlich das Gas die Todesursache war.

Richter: «Realität endet vor Gericht»

Die Beileidsbekundungen der Angeklagten überzeugten den Bruder des verstorbenen Vaters aus Hamburg nicht. Die Beschuldigten versuchten, sich mit Ausreden zu retten, sagte der Bruder in einer Prozesspause der dpa. 

Der Sohn des Inhabers der Schädlingsbekämpfungsfirma sagte in der Verhandlung, niemand hätte je nach einem Zertifikat gefragt, sonst hätte er die Wahrheit gesagt - dass es keines gab. In der Realität laufe das Business anders, versuchte er sich zu erklären, woraufhin der Richter erwiderte, die Realität ende dann «vor Gericht».

Der unerlaubte Einsatz von Chemikalien, fehlende Kontrollen in der Branche und mangelnde Ausbildung der Arbeiter sind ein Problem, das nicht nur auf diesen Fall begrenzt ist. Wie andere Fälle zeigen, führte der nicht sachgemäße Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln auch andernorts in der Türkei bereits zu schweren Erkrankungen und Todesfällen. (dpa)



 

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