Gast verstorben: Hotelier bleibt auf Übernachtungs- und Reinigungskosten sitzen

| War noch was…? War noch was…?

Verstirbt ein Mensch muss sein Erbe grundsätzlich für dessen Schulden aufkommen. Anders liegt der Fall jedoch dann, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass ein Hotelier Übernachtungs- und Reinigungskosten in Höhe von 2.558 Euro nicht erstattet bekommt.

Im April dieses Jahres hatte sich das Amtsgericht mit der Klage eines Ansbacher Hoteliers zu befassen. Dieser hatte ein Zimmer an einen Mann vermietet, der Ende Januar 2020 tot im Hotelzimmer aufgefunden wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren noch die Kosten für vier Übernachtungen offen. Außerdem wies der Tote zahlreiche Verletzungen auf und im Hotelzimmer fanden sich viele Blutspuren. Für die Reinigung des Zimmers entstanden daher Kosten in Höhe von 2.200,00 Euro. Diese Reinigungskosten verlangte der Hotelier neben den Übernachtungskosten vor Gericht von der Tochter des Verstorbenen.

Der Erbe übernimmt neben dem Vermögen auch die Schulden des Verstorbenen. Die Tochter hatte das Erbe Ende März 2020 ausgeschlagen, durch das Gericht musste aber geklärt werden, ob die Ausschlagung rechtzeitig erfolgte.

Nach dem Gesetz beträgt die Frist für die Ausschlagung einer Erbschaft sechs Wochen. Wird das Erbe nicht innerhalb der Frist ausgeschlagen, gilt das Erbe als angenommen. Die Frist beginnt aber erst, wenn der Erbe Kenntnis vom Anfall und Grund der Erbschaft erlangt. Dies bedeutet, dass es nicht ausreicht, wenn der potenzielle Erbe vom Tod des Erblassers erfährt. Er muss auch wissen, ob es ein Testament gibt oder die gesetzliche Erbfolge gilt.

Der Verstorbene hat teilweise im Ausland gearbeitet und aus der polizeilichen Ermittlungsakte zum Todesfall ergab sich, dass es zumindest in der Vergangenheit dort einmal ein Testament gegeben haben muss. Das Gericht entschied daher, dass die Tochter des Verstorben bei dessen Tod im Januar nicht sicher wissen konnte, dass sie dessen Erbin geworden ist. Die Frist für die Ausschlagung war im März damit noch nicht abgelaufen und die Tochter konnte das Erbe wirksam ausschlagen. Aus diesem Grund haftet sie nicht für die Schulden des Verstorbenen.

Bei dem Toten wurde zwar ein größerer Betrag an Bargeld gefunden, dieser war bei Klageerhebung aber bereits für die Beerdigungskosten verwendet worden und konnte nicht mehr für die Hotelkosten verwendet werden. Das Amtsgericht wies die Klage daher ab. Das Landgericht Ansbach bestätigte in seiner Entscheidung über die Berufung des Klägers das Urteil des Amtsgerichts. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Blockierte Notausgänge, fehlender Brandschutz: Nach dem Pub-Feuer mit 30 Toten in Bangkok soll es Konsequenzen geben. Im Fokus stehen nicht nur Gesetze, sondern auch das Verhalten der Clubbetreiber.

Eine 40-jährige Frau ist in München in den Schacht eines Wäscheaufzugs gestürzt und schwer verletzt worden. Die Feuerwehr musste sie unter beengten Bedingungen mit einer Spezialtrage über zwei Stockwerke retten.

Das Castel Fragsburg bei Meran nimmt einen renovierten Tennisplatz in Betrieb. Die Anlage aus den 1970er-Jahren wurde nach einer langen Phase der Verwilderung für den Hotelbetrieb wieder instand gesetzt.

Neue Erkenntnisse nach der Feuerkatastrophe in Thailand: Ermittler sprechen von blockierten Notausgängen in dem Lokal und möglichen Verstößen gegen Brandschutzauflagen. Derweil steigt die Zahl der Toten.

27 Tote, mindestens 63 Verletzte – ein Brand in einem Lokal in der thailändischen Hauptstadt Bangkok erschüttert. Laut Bangkoks Gouverneur Chadchart Sittipunt prüfen die Ermittler unter anderem, ob Notausgänge versperrt gewesen seien und das Lokal die Brandschutzauflagen erfüllt habe. 

Auf ihrem Ryanair-Flug nach Bayern hören Passagiere kurz nach dem Start einen lauten Knall. Eine Fensterscheibe zerbricht, es folgen dramatische Szenen - und ein wohl glimpfliches Ende des Vorfalls.

Am 11. Juli 2025 startete am Landgericht Hamburg der spektakuläre Prozess um die Entführung der Block-Kinder. Was 63 Verhandlungstage später immer noch offen ist.

Kein Ganzkörper-Badeanzug für Musliminnen im Hotelpool? Das wertet die österreichische Justiz als Diskriminierung. Für die Tourismusbranche hat der Fall Signalwirkung.

Tausende protestieren in Tirana gegen Luxus-Resorts im Naturschutzgebiet – und setzen mit rosaroten Flamingos Regierungschef Edi Rama unter Druck. Bahnt sich im kleinen Balkanland ein Umbruch an?

Angebranntes Essen in einer Personalküche hat in Bad Reichenhall einen nächtlichen Feuerwehreinsatz ausgelöst. Rund 250 Hotelgäste mussten das Gebäude verlassen, verletzt wurde nach Polizeiangaben niemand.