Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den Eilantrag von Eltern einer Schülerin aus dem Raum Konstanz abgelehnt, die gegen das überwiegend vegetarische Schulessen ihrer Tochter vorgehen wollten, so ein Bericht des SWR.
Die Eltern hatten argumentiert, dass ihre Tochter durch das fleischlose Angebot an drei von vier Schultagen einer Mangelernährung ausgesetzt sei. Sie forderten, dass täglich eine Mahlzeit mit Fleisch oder Fisch angeboten wird.
Das Gericht sah jedoch keine Eilbedürftigkeit für eine Entscheidung, da die Eltern selbst für eine fleischhaltige Ernährung ihrer Tochter sorgen könnten. Zudem bestehe für die Tochter keine Verpflichtung, am Schulessen teilzunehmen.
Das Gericht betonte auch den Gestaltungsspielraum der Schulen bei der Auswahl des Speiseplans. Es sei nicht erforderlich, dass täglich Fleisch oder Fisch angeboten werde, solange eine ausgewogene Ernährung gewährleistet sei.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller haben zwei Wochen Zeit, um Beschwerde einzulegen.