Im Prozess um die Drohung mit einer Handgranate in einem Restaurant in Bielefeld hat der Angeklagte am ersten Prozesstag geschwiegen. Nach der Verlesung der Anklage, in der dem 62-Jährigen unter anderem ein Verstoß gegen das Kriegswaffen-Kontrollgesetz vorgeworfen wird, ließ der Deutsche über seinen Anwalt erklären, dass er sich möglicherweise im weiteren Prozessverlauf äußern werde.
Der Bielefelder soll laut Staatsanwaltschaft am 26. Oktober 2025 in einem Restaurant im Bielefelder Stadtteil Sennestadt mit den Worten «Ich will sterben» eine scharfe Handgranate gezeigt haben. Zuvor war ihm ein Glas Wodka verweigert worden. Zunächst verließ er daraufhin in Begleitung eines Mitarbeiters das Gebäude. Draußen zeigte er laut Anklage erneut die Handgranate und forderte demnach vier Flaschen Wodka.
Dann ging der Deutsche zurück in das Restaurant, wo ihm wegen der Drohung eine Flasche ausgehändigt wurde.
Nach früheren Mitteilungen der Polizei hatte das Landeskriminalamt (LKA) bestätigt, dass die Handgranate Sprengmittel für eine Zündung enthalten hatte. Außerdem soll der Mann zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert gewesen sein. Bei seiner Festnahme wurde er durch einen Polizeischuss in das Bein schwer verletzt. Das Landgericht hat bis zum 20. März zwei weitere Verhandlungstermine angesetzt.












