Ein französisches Berufungsgericht hat entschieden, dass der Tod eines Mannes beim Sex auf einer Geschäftsreise als „Arbeitsunfall“ einzustufen ist. Der Sicherheitstechniker verstarb während einer Geschäftsreise in Nordwestfrankreich, nachdem er Geschlechtsverkehr mit einer unbekannten Frau hatte.
Wie „euronews“ berichtet, wies das Bauunternehmen TSO, bei dem der Sicherheitstechniker angestellt war, zunächst jede Haftung ab, da der Vorfall außerhalb der Arbeitszeit und nicht im reservierten Hotelzimmer des Mannes stattfand. Die gesetzliche Krankenkasse argumentierte jedoch, dass es sich um einen Arbeitsunfall handle, und der Arbeitgeber für die Entschädigung verantwortlich sei.
TSO behauptete vor dem Berufungsgericht in Paris, dass der Tod nicht auf die Arbeit zurückzuführen sei, sondern auf die außereheliche Beziehung des Mitarbeiters. Der Mitarbeiter habe „wissentlich seine Dienstreise aus einem von persönlichem Interesse geleiteten Grund, unabhängig von seiner Beschäftigung, unterbrochen“, und sei eine „ehebrecherische Beziehung mit einer völlig Fremden“ eingegangen.
Das Pariser Berufungsgericht urteilte jedoch zugunsten der Krankenkasse, da der Tod während der Geschäftsreise geschah und somit als Arbeitsunfall anzusehen sei. Ein Gerichtssprecher erklärte gegenüber „euronews“, dass sich die Arbeitszeit während einer Geschäftsreise auch auf die Nacht erstrecke und der Arbeitnehmer weiterhin dem Arbeitgeber unterstellt sei, es sei denn, er unterbreche eine Tätigkeit, die nicht zum Alltag gehöre. Das Gericht betonte zudem, dass Sex als „Teil des täglichen Lebens“ angesehen werden könne und der Unfall trotz des Ortswechsels im Bereich der Autorität des Arbeitgebers stattfand.