Kein Schadensersatz im Hotel wegen schnarchender Oma

| War noch was…? War noch was…?

Schnarcher im Mehrbettzimmer können den Schlaf rauben - und der Frust ist besonders groß, wenn man exakt diese Situation durch die Hotelbuchung vermeiden wollte. Schadensersatz gibt es dann aber nicht.

Entspricht ein Hotelzimmer nicht der gebuchten Unterkunft, so ist dies bei Pauschalreisen ein Mangel. Betroffene können dann den Reisepreis mindern. Der Frust über diesen Mangel begründet für Kunden des Veranstalters aber nicht auch noch einen darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruch. Denn selbst wenn die Stimmung der Reisenden im Keller ist, so fehlt es an einem kausalen Schaden. Das hat das Amtsgericht Hannover (Az.: 442 C 12227/17) entschieden, berichtet die Zeitschrift «Reiserecht aktuell» (4/2019).

Im verhandelten Fall hatte der spätere Kläger für sich und seine Frau ein Doppelzimmer gebucht. Seine Kinder sollten gemeinsam mit seiner Schwiegermutter in einem zusätzlich gebuchten Apartment mit zwei separaten Schlafzimmern übernachten. Vor Ort stand aber statt des Apartments nur ein Doppelzimmer mit zwei Einzelbetten und einer Schlafcouch zur Verfügung. Großmutter und Kinder übernachteten daher im selben Raum, und die Oma raubte den Enkeln durch ihr Schnarchen den Schlaf. Dadurch war die Stimmung der gesamten Familie getrübt.

Neben einer Reisepreisminderung wollte der Kläger deshalb auch 1000 Euro Schadensersatz vor Gericht erstreiten. Die Klage hatte aber nur zum Teil Erfolg: Die Richter bewerteten die falsche Zimmerzuweisung als Mangel, der eine Preisminderung von 30 Prozent rechtfertigte. Dass statt eines Bettes nur eine Couch zur Verfügung stand, begründete einen weiteren Minderungsanspruch von 8 Prozent. Denn eine Couch erreiche den Komfort eines Doppelbettes nicht annähernd.

Nach Ansicht der Richter war mit dieser Minderungsquote aber auch der Frust über die Umstände mitabgedeckt. Dass der Kläger sich als Einladender besonders für die Umstände verantwortlich gefühlt hatte, sei zwar verständlich. Das könne aber nicht dazu führen, dass dies zu Lasten des Veranstalters gehe. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach einem Polizeieinsatz in Leipzig ist Freibergs Oberbürgermeister abgetaucht. Auch eine Sondersitzung des Stadtrates bringt nicht mehr Klarheit. Das Rathaus ist im Krisenmodus.

Am Feiertag Nyepi steht die Urlaubsinsel still - auch für Touristen. Ein Mann aus der Schweiz ärgert sich im Internet über die Regeln. Dafür muss er nun ein Jahr ins Gefängnis.

Muss in einer Gießener Vereinsgaststätte Alkohol ausgeschenkt werden oder reicht ein alkoholfreies Angebot? Nun beschäftigt der Fall das Oberlandesgericht in Frankfurt.

In Deutschland kommen sie selten auf den Teller, in Frankreich gelten sie als Leckerbissen. Doch die Hitze hat auch den Schnecken zu schaffen gemacht. Drohen Engpässe beim Festtagsgericht?

Mehr als 30 Menschen klagen in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Beschwerden. Die Rettungskräfte werden gerufen. Ins Krankenhaus muss am Ende aber niemand. Unklar ist noch die Ursache.

Darf das Tagebuch der Angeklagten Christina Block verwertet werden? Über diese Frage wird im Landgericht Hamburg gestritten. Die Argumente der verschiedenen Parteien.

Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Tagen kommen bei einem Hotelbrand in Westbengalen Menschen ums Leben. Diesmal ist die Millionenstadt Kolkata betroffen.

Mehr als 30 Menschen klagen in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Beschwerden. Die Rettungskräfte werden gerufen. Ins Krankenhaus muss am Ende aber niemand.

Die Chefermittlerin im Fall Block hat ihre Zeugenaussage abgeschlossen. Nun können sich die Verteidiger dazu äußern. Mehrere Anwälte erheben Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft.

Unbekannte haben in einem Hotel in Hamburg-Heimfeld einen Geldautomaten aufgebrochen und sind mit ihrer Beute geflüchtet. Sprengmittel kamen nach Erkenntnissen der Polizei nicht zum Einsatz.