Kripobeamtin: Sahen eine Gefährdungslage für Christina Block

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In den ersten Stunden nach der Entführung der Block-Kinder vom Wohnort ihres Vaters in Dänemark hielt die Hamburger Polizei zunächst auch eine Gefahr für Christina Block für möglich. Sie habe am 1. Januar 2024 gegen Mittag von der dänischen Polizei den Auftrag erhalten, die Mutter über die Entführung zu informieren, sagte eine Kriminalbeamtin als Zeugin im Prozess vor dem Hamburger Landgericht. Man habe Christina Block aber weder an ihrer Anschrift noch im zur Block-Familie gehörenden Hotel «Grand Elysée» angetroffen. 

«Da es sich um eine vermögende Familie handelt, haben wir eine Gefährdungslage gesehen», erklärte die 33-jährige Beamtin. Es habe die Sorge bestanden, dass ihr etwas zugestoßen sein könnte. 

Verdächtige Zieleingabe im Navi

Ein Tatverdacht habe sich erst ergeben, als in den Navigationsgeräten von zwei Mietfahrzeugen, die die mutmaßlichen Entführer am Flughafen zurückgegeben hatten, die Adresse des Elysées entdeckt worden war. 

An jenem Neujahrstag waren die beiden Block-Kinder, damals 10 und 13 Jahre alt, von den Entführern zu einem Bauernhof in Baden-Württemberg gebracht worden. Von dort holte Christina Block sie nach eigenen Angaben nach Hamburg. Der Unternehmerin wird vorgeworfen, einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag zur Entführung gegeben zu haben. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette «Block House», Eugen Block, bestreitet dies.

Die 52-Jährige führt seit Jahren einen erbitterten Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Mann Stephan Hensel um die beiden jüngsten der vier gemeinsamen Kinder. Die Kinder waren im Sommer 2021 nicht wie vereinbart nach einem Wochenendbesuch bei ihrem Vater in Dänemark nach Hamburg zurückgekehrt.

Verteidiger: Christina Block handelte ohne Vorsatz

Blocks Verteidiger, Ingo Bott, wertete die Aussage der Kripo-Beamtin als Bestätigung, dass seine Mandantin ohne Vorsatz gehandelt und damit auch keine Straftat begangen habe. Sie habe die Silvesternacht im Hotel gefeiert und danach zu Hause ausgeschlafen. «Das widerspricht einem Tatplan», sagte Bott. Die Polizei hätte sie am Morgen des 1. Januar finden können. «Es hätte all das nicht funktionieren können, wenn die Polizei ihren Job gemacht hätte», erklärte der Verteidiger mit Blick auf den Vorwurf, Christina Block habe den Auftrag zur Entführung erteilt. 

Delling telefonierte mit Polizei

Es gibt sechs Mitangeklagte in dem Prozess, darunter auch der Lebensgefährte von Christina Block, Gerhard Delling (66), dem Beihilfe vorgeworfen wird. Der frühere Sportmoderator bestreitet, etwas Unrechtes getan zu haben. 

Die Polizei hatte am Neujahrstag mehrmals mit Delling telefoniert, wie die Kripo-Beamtin berichtete. Er habe angegeben, Christina Block nach der Silvesterfeier nach Hause gefahren zu haben. Wo sie sich aufhalte, könne er nicht sagen. Er sei aber bereit gewesen, mit einem Zweitschlüssel zu ihrem Haus zu fahren, um dort mit der Polizei nachzusehen.

Zeugin: Delling wirkte nicht besorgt 

Eine andere Kripo-Beamtin sagte als Zeugin, sie habe am Nachmittag im Haus von Christina Block nachschauen sollen, ob es dort möglicherweise Kampfspuren gebe. Delling sei zusammen mit dem Anwalt der Block-Familie, Andreas Costard, zu dem Anwesen gekommen. Der Anwalt habe die «Nachschau» im Haus durch Polizeibeamte erlaubt.

«Was mich wunderte, dass sie überhaupt nicht überrascht gewirkt haben, sie wirkten aber auch nicht besorgt», sagte die 32-jährige Beamtin über die beiden Mitangeklagten. Emotionaler hätten sie den Sorgerechtsstreit geschildert. Delling habe sich unzufrieden geäußert, dass es von staatlicher Seite keine Unterstützung für die Mutter gegeben habe.

Dellings Verteidiger, David Rieks, erklärte, sein Mandant habe lediglich gewusst, dass Christina Block eigenverantwortlich eine Reise angetreten habe. Zudem habe er später einen Kontakt zwischen ihr und der Polizei hergestellt, um zu zeigen, dass es ihr und den Kindern gut gehe.

Block hatte nach eigenen Angaben am Abend des Neujahrstages ein Foto von dem Bauernhof in Süddeutschland geschickt. Darauf war sie mit den beiden schlafenden Kindern zu sehen.

Zeugen aus Israel können nicht anreisen

Wie die Vorsitzende Richterin ankündigte, wollte das Gericht beim nächsten Termin am 17. März eigentlich einen Zeugen aus Israel vernehmen. Doch wegen des Krieges in Nahost können insgesamt vier wichtige Zeugen aus dem Land zurzeit nicht anreisen. «Ich kann das nicht vorhersehen, wir müssen sehen, was passiert», sagte die Richterin zum weiteren Vorgehen. (dpa)


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