Küchenhelfer in Düsseldorf erschlagen - drei Jahre Haft

| War noch was…? War noch was…?

Mit nur zwei Schlägen hat ein Kampfsportler in Düsseldorf einen fünffachen Vater getötet. Das Landgericht wertete den Fall am Montag als Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall - und verhängte drei Jahre Haft gegen den 38-Jährigen. Der hatte sich auf Notwehr berufen: Der angetrunkene Küchenhelfer habe ihn als Gast in einem Restaurant immer wieder angegangen. 

In der Nacht zum zweiten Weihnachtstag 2023 hatte sich der Streit in dem Restaurant abgespielt. Wenn, wie an diesem Tag, der Chef nicht im Haus war, habe der Küchenmitarbeiter schon früher begonnen Alkohol zu trinken und seinen Arbeitsplatz in der Küche verlassen. Das angetrunkene spätere Opfer hatte den Gast an der Bar angepöbelt und soll ihm auf Russisch gesagt haben: «Das Getränk bestellen nur Bauern». 

Zwei Fausthiebe reichten aus

Später stellte sich der 46-Jährige an den Tisch des 38-Jährigen und fasste dessen Frau in die Haare. Das zeigen die Bilder der Überwachungskamera des Lokals. Daraufhin kommt es zum folgenschweren Streit, in dessen Folge der Mann aus der Küche nach zwei Fausthieben mit dem Kopf aufschlägt, eine tödliche Schädelverletzung erleidet und einige Tage später stirbt.

Sein Mandant, habe sich nur gegen einen Angriff des 126 Kilogramm schweren Angetrunkenen gewehrt, sagte Verteidiger Goran Bronisch. Doch für eine Notwehrsituation fanden die Richter auf den Bildern der Überwachungskamera keine Anhaltspunkte.

Der Angeklagte hatte sich gestellt

Sie hielten dem Angeklagten aber zugute, dass er sich nach der Tat bei der Polizei gestellt, gestanden und erkennbar Reue gezeigt habe. Die Staatsanwältin hatte fünf Jahre, der Verteidiger Freispruch gefordert. 

Der 38-Jährige verließ nach der Urteilsverkündung weinend den Gerichtssaal und sagte immer wieder: «Darf man sich nicht mal mehr verteidigen?» Das Opfer hinterlässt fünf Kinder im Alter von fünf, neun, 15, 16 und 20 Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In der Rostocker Yachthafenresidenz Hohe Düne kam es am Sonntag zu einem Brand einer Außensauna. Während keine Personen verletzt wurden, entstand ein Sachschaden von etwa 50.000 Euro. Die Kriminalpolizei ermittelt nun zur Brandursache.

Es geht um versuchten Mord, versuchten Totschlag und Verstöße gegen das Waffengesetz: Vier Verdächtige sind in U-Haft, einer ist auf freiem Fuß. Die Ermittlungen führen nach Bayern und Niedersachsen.

Stoff, der verbindet – mit einem Hauch Nostalgie: Die Weihe einer DEHOGA-Fahne Bayern soll Zusammenhalt zeigen, wirkt aber ein klein wenig wie ein Gruß aus einer anderen Zeit. Kommentar von Marc Schnerr.

Sie gilt als eines der Wahrzeichen des Hamburger Hafens: Die «Cap San Diego». Der Anfang der 1960er-Jahre gebaute Stückgutfrachter ist ein maritimes Denkmal, das inzwischen auch als schwimmendes Hotel dient. An seinem Erhalt beteiligt sich der Bund.

Ein Mädchen wird aus dem Erlebnisbad Rulantica in Südbaden gelockt und missbraucht. Nun ist der Täter verurteilt worden. Zurück bleiben Albträume und viel Kritik am größten deutschen Freizeitpark.

Rechnungen erst mal nicht zu bezahlen, hat dem Schauspieler schon in Österreich Ärger vor Gericht eingehandelt. Jetzt ist in München ein Strafbefehl rechtskräftig geworden.

Der Trend zur Humanisierung erreicht den Napf: Das neue YouTube-Format „Dog’s Kitchen“ mit TV-Koch Mike Süsser beleuchtet die Parallelen zwischen moderner Gastronomie und hochwertiger Tiernahrung.

Wenige Hotels in Dubai sind so bekannt - und teuer - wie das Burj al Arab. Jetzt kommt es dort im Zuge der Eskalation in der Region zu einem Brand. Das Medienbüro spricht von einem «kleinen» Vorfall.

Entführte Kinder, verfeindete Ex-Ehepartner, angeklagte Promis und frühere Geheimdienstler: Viele Details im Fall Block klingen wie ein übertriebener Krimi. Wie geht der Hamburger Prozess nun weiter?

Ein Hotelgast hat beim Duschen einen Feuerwehreinsatz ausgelöst. Wegen der ausgiebigen und heißen Dusche rückten fünf Feuerwehrfahrzeuge und 28 Einsatzkräften an.