Nach Verhaftung in Hotel: Bewährung für türkischen Spion

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Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat einen türkischen Spion zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Es sah die Anklagevorwürfe der geheimdienstlichen Agententätigkeit und des unerlaubten Waffenbesitzes am Donnerstag bestätigt. Der Haftbefehl gegen den geständigen 41-Jährigen wurde nach neun Monaten Untersuchungshaft aufgehoben - er kommt damit auf freien Fuß.

Angesichts der Vorgeschichte habe man den Eindruck bekommen können, es stünde «ein kleiner James Bond» vor Gericht, sagte Richter Lars Bachler - «dem war nicht so». Das Ganze habe sich auf eher niedrigem Niveau abgespielt: Der Mann habe dem Geheimdienst Informationen geliefert und so versucht, dort einen beruflichen Einstieg zu bekommen.

Dies sei allerdings keine Kleinigkeit, «denn die Denunzierten hatten für sich und ihre Familien erhebliche Nachteile zu befürchten», betonte Bachler. Dem Geständnis des Angeklagten war eine Absprache mit dem Gericht vorangegangen: Der Senat hatte dem Mann im Gegenzug eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren zugesagt.

Der Angeklagte hatte gestanden, seit 2018 Informationen über Unterstützer der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und der Gülen-Bewegung gesammelt und an den türkischen Geheimdienst weitergegeben zu haben. «Er hat so auf eine Karriere als Quereinsteiger beim Geheimdienst gehofft», erklärte sein Verteidiger.

«Es tut mir Leid, ich möchte mich bei Ihnen allen entschuldigen. Ich habe einen Fehler gemacht», sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Mit dem Strafmaß entsprach der Senat dem Antrag des Verteidigers.

Der 41-Jährige hatte ausgesagt, er sei nach dem Kauf eines Hotels in der Türkei an die falschen Leute geraten und beruflich in den Ruin getrieben worden. Dies habe in ihm die Überzeugung reifen lassen: «In der Türkei muss man Macht und Vitamin B haben, sonst geht gar nichts. Ich möchte zum Geheimdienst.»

Deswegen habe er sich zwei Geheimdiensten als Informant angedient. Den Ex-Verlobten seiner Freundin habe er als PKK-Mann denunziert. Er habe auch Informationen über Anhänger der Gülen-Bewegung gesammelt. Zudem habe er sich in Deutschland eine täuschend echt wirkende Schreckschusspistole gekauft: «Das gab mir Kraft und Sicherheit, wenn die Pistole in meinem Hosenbund steckte.»

Die 200 Schuss scharfe Munition, die man bei ihm gefunden habe, habe er für sein Hobby benötigt: das Sportschießen auf Schießständen. Es sei schlicht billiger gewesen, die Munition nicht erst am Schießstand zu kaufen.

Der Mann war im September 2021 in einem Düsseldorfer Hotel festgenommen worden, nachdem ein Hotelmitarbeiter in seinem Zimmer eine Waffe und scharfe Munition entdeckt hatte. Die Polizei hatte ein Großaufgebot in Bewegung gesetzt, weil eine akute Gefahrenlage und bevorstehende Mordanschläge auf Regierungsgegner zunächst nicht ausgeschlossen werden konnten. Die Waffe entpuppte sich dann als Schreckschusswaffe, eine scharfe Waffe wurde nicht gefunden (Tageskarte berichtete).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Generalbundesanwalt können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte. (dpa)


 

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