Nazi-Parolen gegrölt - darf der Arbeitgeber kündigen?

| War noch was…? War noch was…?

Eine Gruppe junger Menschen grölt rassistische Parolen in einer Bar auf Sylt. Seitdem ein Video davon öffentlich wurde, wird nicht nur deutschlandweit über Rassismus debattiert, auch Polizei und Staatsschutz ermitteln mittlerweile wegen des Verdachts der Volksverhetzung (Tageskarte berichtete). Und: Einige Personen, die im Video identifizierbar sind, sollen von ihren Arbeitgebern eine Kündigung erhalten haben. 

Aber was gilt arbeitsrechtlich? Dürfen Arbeitgeber Mitarbeitern eine Kündigung aussprechen, die sich auf potenziell rechtswidriges Verhalten im Privaten bezieht? 

Ganz so einfach ist es nicht. Eine Kündigung wegen privaten Verhaltens eines Arbeitnehmers sei nicht ohne weiteres möglich, wie Prof. Michael Fuhlrott in einer Mitteilung des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) erläutert. Was ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht, sei grundsätzlich Privatsache. 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schulden lediglich ihre ordnungsgemäße Arbeitsleistung, aber kein Wohlverhalten in der Freizeit, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gelte im Grundsatz selbst in «derartig krassen Fällen wie bei dem aktuellen Geschehen», heißt es vom VDAA weiter. 

Besteht ein Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit?

Anders sieht es aus, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Handlungen außerhalb ihres Berufslebens «einen Bezug zum Arbeitsverhältnis» herstellen - und zum Beispiel Dienstkleidung tragen. Dann kann auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. «Das gleiche gilt, wenn ich über mein Profil in den sozialen Medien, das den Arbeitgeber nennt, solche Inhalte poste», so Fuhlrott.

Auch ein Pressesprecher oder CEO, die sich rassistisch äußern, müssen damit rechnen, dass aufgrund ihrer Funktion ein dienstlicher Bezug hergestellt wird - weil sie für die Öffentlichkeit mit einem Unternehmen «untrennbar» verbunden seien. Der Bezug zum Arbeitsverhältnis müsse aber je nach Einzelfall beurteilt werden, erklärt der Rechtsexperte.

«Dass eine Handlung keine Kündigung rechtfertigt, ist natürlich keine Aussage über die Rechtmäßigkeit einer solchen Äußerung», so Fuhlrott. Vielmehr gelte, dass solche Fälle durch das Strafrecht zu behandeln seien – und im Grundsatz nicht durch das Arbeitsrecht. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Abend mit verheerendem Ende: In einem Lokal befindet sich statt Champagner hochgiftiges MDMA in einer Flasche. Ein Mann stirbt nach dem Trinken. Nun kommt ein 46-Jähriger vor Gericht.

Zuerst vermuteten die Behörden eine Lebensmittelvergiftung bei der Hamburger Familie. Ein Gutachten stellt nun klar: Eine Vergiftung durch Insektizide im Hotel ist die Ursache.

Die Hotelgruppe Steigenberger hat anlässlich ihres 95-jährigen Bestehens ein eigenes Bier mit dem Namen „Steigenberger 1930“ auf den Markt gebracht. Die begrenzte Sonderedition wird vom Unternehmen selbst als „das erste Bier, das eincheckt“ beworben. Das Bier wird von Erdinger in die Flaschen gebracht.

Frank Rosin und Alex Kumptner präsentieren ein neues TV-Format mit dem Titel „Rosin & Kumptner: Mission Mittendrin!“. Die Reihe begleitet die beiden Gastronomen beim Eintauchen in für sie ungewohnte Milieus und Berufswelten.

Nach einem Sanitätereinsatz in einem Hotel bei Chicago erhebt Schauspielerin Tara Reid, bekannt aus „American Pie“, schwere Vorwürfe. Sie gibt an, in ihren Drink K.o.-Tropfen gemischt bekommen zu haben.

In einem Hotelzimmer im Olchinger Gemeindeteil Neu-Esting ist am gestrigen Nachmittag eine 38-jährige Frau gewaltsam zu Tode gekommen. Ein 56-jähriger Mann wurde widerstandslos festgenommen und befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Das berühmte Amsterdam Hilton Hotel im Süden der niederländischen Hauptstadt steht vor einer umfassenden Renovierung. Das Hotel schließt für längere Zeit seine Türen. Die Renovierungs- und Erweiterungsarbeiten sollen gut ein Jahr andauern.

Ein Streit in einem Lokal in Alfeld eskaliert. Plötzlich soll ein Mitarbeiter zum Küchenbeil gegriffen haben. Wie es dem Opfer nun geht und welche Konsequenzen die Tat haben könnte.

Nach dem Vorfall in einem Kasseler Schnellrestaurant wird eine Flüssigkeit aus einer vermeintlichen Wasserflasche untersucht. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung.

TUI hat eine Analyse der beliebtesten Weihnachtsmärkte in Deutschland für das Jahr 2025 veröffentlicht. Im Rahmen des Rankings wurden über 150 Weihnachtsmärkte miteinander verglichen, wobei insgesamt mehr als 2.000 Märkte in Deutschland erfasst wurden.