Prozess um Tod eines Hoteliers wird neu verhandelt

| War noch was…? War noch was…?

Der Prozess um den Tod eines Hoteliers aus Osterweddingen (Landkreis Börde) muss teilweise neu aufgerollt werden. Wie aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht, wurde das Urteil vom September 2021 auf die Revision der Nebenkläger aufgehoben. Das Landgericht Magdeburg muss nun erneut prüfen, ob in dem Fall nicht Totschlag, sondern möglicherweise Mord in Betracht kommt.

Im Herbst 2021 waren die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg verhängte gegen den 21-Jährigen eine Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten, ein 22-Jähriger wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die beiden jungen Männer hatten nach Überzeugung des Gerichts im Oktober 2020 den Hotelier in Osterweddingen zu Tode geprügelt.

Am Abend des 15. Oktober hatten die beiden Angeklagten laut Gericht zu Abend gegessen und ausgiebig Alkohol getrunken. Anschließend fuhren sie nach Magdeburg, wo sie in einer Bar weiterzechten. Am frühen Morgen des 16. Oktober fuhren sie zurück nach Osterweddingen, wo sie ihr Auto auf dem Parkplatz eines Hotels parkten. Nach dem Aussteigen traten sie auf einen Holzzaun ein und schlugen den Spiegel eines anderen Autos ab.

Der Hotelier stellte die Randalierer zur Rede. Die beiden griffen den 58-Jährigen an, nahmen ihn in den Ringergriff, schlugen und traten auf den Kopf des Opfers ein. Das Opfer erlitt dabei unter anderem eine Hirnschwellung, erbrach sich und erstickte an seinem Mageninhalt.

Bei beiden Angeklagten wurde ein hoher Blutalkoholspiegel festgestellt. Angeklagt waren die beiden Männer ursprünglich wegen Mordes. Doch die Staatsanwaltschaft war in ihrem Plädoyers davon abgerückt. Die Familie des Hoteliers, die in dem Prozess als Nebenkläger auftrat, blieb bei ihrem Mordvorwurf. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zwischen deutschem Stammtisch und berüchtigter Walking Street: Pattaya vereint Ruhestand und Rotlicht wie kaum ein anderer Ort in Asien. Nun sorgt ein grausiges Verbrechen weltweit für Schlagzeilen.

Ein Hotelgast in Werder (Havel) soll Übernachtungen und Speisen im Wert von mehr als 5.000 Euro nicht bezahlt haben. Die Polizei nahm den 39-Jährigen für ein beschleunigtes Verfahren fest.

Rocco Forte Hotels führen die Audio-Initiative Bedtime Stories für junge Patienten in Rom ein. Das Projekt wird durch Benefizmittel für ein neues Familienwohnprojekt ergänzt.

Hans im Glück beteiligte sich mit einem eigenen Wagen und verschiedenen Aktionen an der CSD-Parade in München. Dabei standen neben der Präsenz auf der Strecke auch gastronomische Angebote an den lokalen Standorten im Fokus.

Im Block-Prozess sagt ein Zeuge aus Israel per Video aus, der bei der Entführung Neujahr 2024 eines der Tatfahrzeuge gelenkt haben soll. Er schildert dem Gericht, was ihn damals bewegte.

Fernsehkoch Johann Lafer hat sich nach der breiten Berichterstattung über seine Krebserkrankung mit einer persönlichen Botschaft an die Öffentlichkeit gewandt. Darin berichtet er von einem positiven Behandlungsverlauf und bittet zugleich um Respekt für die Privatsphäre seiner Familie.

Tiefer als 29,4 Grad sank die Temperatur im ostsächsischen Kubschütz in der Nacht nicht - nach vorläufigen Angaben des Deutschen Wetterdienstes der höchste Nachtwert seit Beginn der Aufzeichnungen.

Nach dem Tod einer Hamburger Familie in einem Istanbuler Hotel hat das Gericht geurteilt. Die Angehörigen sehen einige der Haftstrafen als gerechtes Urteil an - dennoch kündigt der Anwalt Berufung an.

Für die Gespräche zwischen den USA und dem Iran musste das Bürgenstock Resort den Hotelbetrieb innerhalb von weniger als 48 Stunden vollständig umstellen. Nach Berichten verschiedener Schweizer Medien wurden dabei mehr als 2.000 Gäste in andere Hotels umquartiert.

Im Rahmen der Eingliederungshilfe können behinderte Menschen manche Urlaubskosten geltend machen. Aber mehr als drei Wochen Fernreise für rund 55.000 Euro? Dem erteilte das zuständige Amt eine Absage.