Prozess um Tod eines Hoteliers wird neu verhandelt

| War noch was…? War noch was…?

Der Prozess um den Tod eines Hoteliers aus Osterweddingen (Landkreis Börde) muss teilweise neu aufgerollt werden. Wie aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht, wurde das Urteil vom September 2021 auf die Revision der Nebenkläger aufgehoben. Das Landgericht Magdeburg muss nun erneut prüfen, ob in dem Fall nicht Totschlag, sondern möglicherweise Mord in Betracht kommt.

Im Herbst 2021 waren die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg verhängte gegen den 21-Jährigen eine Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten, ein 22-Jähriger wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die beiden jungen Männer hatten nach Überzeugung des Gerichts im Oktober 2020 den Hotelier in Osterweddingen zu Tode geprügelt.

Am Abend des 15. Oktober hatten die beiden Angeklagten laut Gericht zu Abend gegessen und ausgiebig Alkohol getrunken. Anschließend fuhren sie nach Magdeburg, wo sie in einer Bar weiterzechten. Am frühen Morgen des 16. Oktober fuhren sie zurück nach Osterweddingen, wo sie ihr Auto auf dem Parkplatz eines Hotels parkten. Nach dem Aussteigen traten sie auf einen Holzzaun ein und schlugen den Spiegel eines anderen Autos ab.

Der Hotelier stellte die Randalierer zur Rede. Die beiden griffen den 58-Jährigen an, nahmen ihn in den Ringergriff, schlugen und traten auf den Kopf des Opfers ein. Das Opfer erlitt dabei unter anderem eine Hirnschwellung, erbrach sich und erstickte an seinem Mageninhalt.

Bei beiden Angeklagten wurde ein hoher Blutalkoholspiegel festgestellt. Angeklagt waren die beiden Männer ursprünglich wegen Mordes. Doch die Staatsanwaltschaft war in ihrem Plädoyers davon abgerückt. Die Familie des Hoteliers, die in dem Prozess als Nebenkläger auftrat, blieb bei ihrem Mordvorwurf. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Dachstockbrand im Hotel Continental Park in Luzern hat einen Großeinsatz der Feuerwehr ausgelöst. Rund 60 Gäste mussten das Hotel verlassen, 120 Einsatzkräfte verhinderten ein Übergreifen der Flammen auf Nachbargebäude.

 

Geschmackssinn verloren, offene Finger – Johann Lafer schildert, wie sehr ihn die Chemotherapie belastet. Offen zu sagen, dass er krank ist, habe ihn befreit, sagt der 68-Jährige.

Die Betreiberin des Café Eule im Gleisdreieckpark in Berlin hat für Aufsehen gesorgt, weil sie einem Anhänger der AfD die Bedienung verwehrte. Die Gastronomin, die den Betrieb seit neun Jahren führt, thematisierte den Vorfall in einer Videoreihe auf Instagram.

Der Mann, der im Hauptjob vor allem politische Debatten anheizt, lässt inzwischen auch Zwiebeln anschwitzen. Jan Böhmermanns Kochshow-Hommage an Alfred Biolek geht in die nächste Runde.

Zwei Jahre nach dem Einsturz eines Hotels in Kröv an der Mosel mit zwei Toten hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen einen Ingenieur für Baustatik erhoben. Der Vorwurf laute fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen sowie Baugefährdung.

In zwei Berliner Hotels werden Gäste überfallen. In beiden Fällen soll der Täter an der Zimmertür geklopft und dann ein Messer gezogen haben. Eine betroffene Frau spricht vor Gericht von einem Trauma.

Im Rhein herrscht Niedrigwasser, die großen Frachtschiffe fahren daher bereits mit weniger Ladung. Nun gibt es auch Folgen für die Personenschifffahrt - in Bonn steht ein Schiff quer auf dem Rhein.

Bei einem Küchenbrand in einer Gastronomie in Lübeck ist am Mittwochabend ein Mensch schwer verletzt worden. Das Feuer griff nach Angaben der Feuerwehr auf Teile der Fassade und des Daches über.

Lange, bevor er als Koch Geld verdiente, besserte Alexander Herrmann sein Taschengeld als Kofferträger auf. Vor allem bei den Bayreuther Festspielen bewährte sich dabei ein kleiner Kniff.

Blockierte Notausgänge, fehlender Brandschutz: Nach dem Pub-Feuer mit 30 Toten in Bangkok soll es Konsequenzen geben. Im Fokus stehen nicht nur Gesetze, sondern auch das Verhalten der Clubbetreiber.